Nach dem Attentat: Was folgt aus Hanau?
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Kerzen und Blumen erinnern an die Opfer des rechtsextremen Anschlags von Hanau.
© Quelle: imago images/Patrick Scheiber
Berlin. Als Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag in Berlin vor die Presse traten, da waren sie sich in der Bewertung des Attentats von Hanau völlig einig. „Die Tat in Hanau ist eindeutig ein rassistisch motivierter Terroranschlag“, sagte Seehofer und fügte später hinzu: „Was ich überhaupt nicht akzeptiere: Wenn man sagt, wir haben doch auch den Linksextremismus.“ Lambrecht erklärte, Rechtsextremismus sei derzeit die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Ähnlich äußerten sich Generalbundesanwalt Peter Frank und Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), die an der Pressekonferenz ebenfalls teilnahmen. Langfristige Konsequenzen allerdings bleiben vorerst offen.
Mehr Polizei und Schutz von Moscheen
Kurzfristig kündigte Seehofer nach einem Gespräch mit den Innenministern der 16 Bundesländer an, die allgemeine Polizeipräsenz zu erhöhen und dabei unter anderem Moscheen besser zu schützen. Er verwies ausdrücklich auf die Gefahr von Nachahmungstätern. Der CSU-Politiker wollte sich noch am Freitag mit Vertretern der Muslime und der Türkischen Gemeinde in Deutschland treffen, um „weitere zielgerichtete Maßnahmen zu besprechen“.
Nach Hanau: Polizeipräsenz wird bundesweit erhöht
Nach dem Anschlag von Hanau wird zum Schutz der Bevölkerung in ganz Deutschland die Polizeipräsenz erhöht.
© Quelle: AFP
Waffenrecht wieder auf dem Prüfstand
Seehofer und Lambrecht zeigten sich im Übrigen zwar für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts offen, betonten aber, dass man es ja gerade erst verschärft habe und nun abwarten müsse, wie sich die Verschärfungen auswirkten. Wenige Stunden später forderte Seehofer in einem Zeitungsinterview für Waffenbesitzer psychologische Tests.
Das neue Gesetz sieht eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor, um zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gelangen. Freilich besaß der mutmaßliche Täter von Hanau den Behörden zufolge zwar als Sportschütze legal Waffen. Der Verfassungsschutz hatte ihn aber nach bisherigen Erkenntnissen nicht auf dem Schirm.
Bekannt ist mittlerweile, dass sich der Mann im November mit einer verschwörungstheoretisch begründeten Strafanzeige an den Generalbundesanwalt wandte, ohne dass dem etwas folgte. Auch der Vater des Verdächtigen trat laut Peter Frank mit Beschwerden an Behörden in Erscheinung, gilt jedoch nicht als Beschuldigter, weshalb der Generalbundesanwalt keine Details nannte.
AfD unter Druck nach Hanau
Seehofer hielt sich auch mit Blick auf eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz bedeckt. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte im ARD-„Morgenmagazin“ erklärt, die Partei habe das gesellschaftliche Klima vergiftet, und es sei „doch völlig klar“, dass sie vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden müsse. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Unsere Sicherheitsbehörden müssen noch genauer auf die Überlappung zwischen Rechtsterrorismus, Rechtsextremismus und der AfD schauen. Die AfD rückt immer weiter in die Nähe einer Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz – alles andere wäre grob fahrlässig.“
Das Kölner Amt hatte die AfD insgesamt im vorigen Jahr zum „Prüffall“ sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ und den „Flügel“ um Thüringens Partei- und Fraktionschef Björn Höcke zu „Verdachtsfällen" erklärt. Dies sei, so der damalige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), Ende Januar zum RND, „die letzte Stufe vor der Einstufung als Beobachtungsobjekt“. Jetzt trügen Bundes- und Landesämter alle Informationen zusammen und bildeten sich gemeinsam eine Meinung, sagte Maier seinerzeit. „Ich werbe dafür, dass wir das bald machen. Es wird Zeit.“ Seehofer verwies indes am Freitag auf die Entscheidungskompetenz des Verfassungsschutzes. Er unterstrich ferner, dass Entscheidungen einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten müssten.
Fall Hanau: Weitere Ermittlungen stehen an
Gewiss ist, dass die Ermittlungen im Fall Hanau jetzt erst richtig beginnen. So geht die Bundesanwaltschaft der Frage nach, ob der Tatverdächtige Mitwisser und eventuell sogar Unterstützer hatte und was sich in der Wohnung des Mannes ereignete, in der er vermutlich seine Mutter und anschließend sich selbst erschoss. Zugleich prüft die Behörde mit Hilfe des Bundeskriminalamts Unterlagen sowie technische Geräte des Verdächtigen und etwaige Kontakte des Mannes auch ins Ausland. In dem Zusammenhang sagte BKA-Chef Münch, das „große Problem“ der Sicherheitsbehörden seien Täter ohne Strukturen. „Wir sind nicht auf dem rechten Augen blind“, stellte Münch klar. „Die Frage ist, was wir damit sehen.“
Andere Fälle zeigen, dass mit Ermittlungen zumindest interessante Details ans Licht kommen, die die Dinge oft in einem anderen Licht erscheinen lassen. Beim Fall Hanau dürfte es nicht anders sein.
Hanau – Im Gespräch mit Angehörigen
Zwei Angehörige der Opfer von Hanau teilen ihre Gedanken und Wünsche an die Politik.
© Quelle: RND