Impfpflicht, Kontaktbeschränkung, Neuregelung bei Hochrisikogebieten: der Beschlussvorschlag für den Corona-Gipfel
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Am Eingang eines Kleidungsgeschäfts auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Zutritt nur mit FFP 2-Maske" aufgestellt.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Berlin. Am Mittwoch kommen Bund und Länder zu einem weiteren Corona-Gipfel zusammen, um über die Aufhebung verschiedener Pandemiemaßnahmen zu sprechen. Bereits am Montag gab es eine Beschlussvorlage, wonach unter anderem die 2G-plus-Regel in der Gastronomie ab dem 4. März wegfallen und durch eine 3G-Regel ersetzt werden soll. Außerdem sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene künftig wieder mit mehr als zehn Personen möglich sein.
Wie aus einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Beschlussvorschlag (Stand: 16.2.2022, 14 Uhr) hervorgeht, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, soll es bei privaten Treffen gar keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl geben, wenn alle geimpft oder genesen sind. Für Ungeimpfte sollen die aktuellen Regeln weiter gelten: Der eigene Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen zusammenkommen. „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen“, heißt es in der Vorlage wörtlich. Von der 2G plus in Diskotheken und Clubs und 3G in der Gastronomie ist auch weiterhin ab dem 4. März die Rede, sollte die Situation in den Krankenhäusern einen nächsten Öffnungsschritt zulassen.
Großveranstaltungen: 25.000 Zuschauer im Stadion
Neu ist in der Beschlussvorschlag auch der Plan, dass bei Großveranstaltungen im Freien eine Auslastung von 75 Prozent zulässig sein soll (maximal 25.000 Zuschauer). In Innenräumen könnte eine Auslastung von 60 Prozent erlaubt werden (maximal 6000 Zuschauer). Auch diese Regelungen könnten ab dem 4. März in Kraft treten.
Alle weiteren tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen sollen ab dem 20. März entfallen, „wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“. Beibehalten werden aber die „Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen“. Neu ist auch die Aufforderung, dass die Bundesregierung eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickeln und die Testverordnung verlängern soll.
Impfpflicht: kein Stichtag mehr
An der Impfpflicht im Gesundheitswesen soll laut Beschlussvorschlag festgehalten werden. Allerdings fehlt im neuen Papier nun der Hinweis auf den Stichtag 15. März 2022 für die Umsetzung der Impfpflicht. „Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen“, heißt es nur und die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen müsse weiterhin flächendeckend sichergestellt werden. „Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip“, wird betont. Ein Betretungsverbot stelle die letzte Stufe dar. Neu ist auch, dass nun Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung ebenfalls berücksichtigt werden sollen.
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© Quelle: dpa
Wie soll die Impfpflicht im Gesundheitswesen umgesetzt werden? Dazu heißt es in der Beschlussvorschlag nur: Die Angestellten im Gesundheits- und Pflegebereich werden „gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können)“.
Bundesländer fordern Neuregelung für Hochrisikogebiete
Die Einstufung der Hochrisikogebiete müsse vom Bund dringend überprüft und angepasst werden, heißt es in der Beschlussvorlage von Mittwochmittag. „Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante unddie auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vorallem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen“, heißt es dort wörtlich. Das hohe Gut der Reisefreiheit dürfe nicht mehr so stark eingeschränkt werden.
Unionsländer wollen Verlängerung des Genesenenstatus
Zusätzlich zu diesem Beschlussvorschlag gibt es eine zweite Version der Bundesländer, die von der Union geführt werden – die sogenannte B-Seite (Stand 15. Februar, 21.45 Uhr). In dieser Version werden die Öffnungspläne für Ende März entschärft. „Ab dem 20. März können alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation des Gesundheitssystems dies zulässt“, heißt es. An bestimmte Kriterien wird diese Forderung aber nicht gekoppelt.
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© Quelle: Reuters
Die Unionsländer richten zudem eine klare Forderung an die Regierung: Der Status, wann jemand als geimpft oder genesen gilt, solle wieder direkt von der Regierung – und nicht mehr vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut (RKI) in Eigenverantwortung – festgelegt werden. Sie verlangen außerdem, dass der Genesenenstatus erneut auf sechs Monate verlängert wird. Im Fall einer doppelt geimpften Person, solle der Status neun Monate anhalten.
Darüber hinaus fordern die Unionsländer eine allgemeine Impfpflicht mit einem Impfregister. SPD-Politikerinnen und -Politiker hatten ein entsprechendes Register zuletzt immer wieder abgelehnt, da es den Start der möglichen Impfpflicht deutlich verzögern würde.