Mordfall Walter Lübcke: Tatverdächtiger Stephan E. widerruft sein Geständnis

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht.

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht.

Karlsruhe. Im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dringend tatverdächtige Stephan E. am Dienstag sein Geständnis widerrufen. Das teilte sein Anwalt Frank Hannig auf Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mit. „Herr E. hat in der Tat sein Geständnis heute in der Verhandlung widerrufen. Der BGH hat einen Haftbefehl erlassen, Herr E. bleibt in Haft“, erklärte der Dresdner Anwalt. Er war nach eigenen Angaben am Dienstag vom Bundesgerichtshof als Verteidiger von E. bestellt worden.

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Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft kommentierte den Widerruf nicht. Dem SWR zufolge, der sich auf Ermittlungskreise berief, ist der Widerruf eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis des 45-Jährigen sei so detailreich gewesen, „dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien“.

Stephan E. ist mehrfach vorbestraft

Stephan E. wurde am Dienstagvormittag mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht, wo ein Ermittlungsrichter über das weitere Vorgehen im Fall Walter Lübcke entscheiden sollte. Die Bundeswaltschaft hatte erst am Morgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlern des Bundesgerichtshofs (BGH) erwirkt. Bei der Anhörung soll er dann sein Geständnis widerrufen haben.

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E. hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.

Der neue Haftbefehl ersetzte den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die GBA die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Hannig gilt als sehr gut vernetzter Anwalt – auch weit über die Landehauptstadt hinaus. Im Gegensatz zu Stephan E.s erstem Pflichtverteidiger Dirk Waldschmidt, einem NPD-Mann, ist Hannig keiner, der sich auf rechtsextreme Mandanten spezialisiert hat.

Dennoch finden sich unter seinen Fällen etliche interessante: Nach Angaben von „Correctiv“ leitete Hannig 2015 die Gründungsversammlung des „Pegida Förderverein e.V.“ in Anwesenheit von Lutz Bachmann. Ein Amt übernimmt er nicht. Bei Pegida tritt er ein Mal als Gastredner auf: 2017 erklärte er unter Jubel der Anwesenden seine Rolle im „Arnsdorf-Prozess“. Dort erreichte er als Verteidiger die Einstellung des Prozesses gegen vier Männer, die einen psychisch kranken Flüchtling mit Kabelbindern an einen Baum vor einem Supermarkt festbanden. Hannig vertritt neben Stephan E. unter anderem den Dresdner Justizbeamten, der im Fall der tödlichen Messerattacke in Chemnitz den Haftbefehl ins Netz gestellt haben soll.

2010 zeigte er als CDU-Mitglied Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen des Kaufs von Datenträgern aus der Schweiz mit den Namen von Steuersündern an. Zu DDR-Zeiten war Hannig inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit. Erst im April wurde er vor dem Dresdner Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro aufgrund von Subventionsbetrug verurteilt.

Am 26. Mai wurde Frank Hannig für die Freien Wähler in den Dresdner Stadtrat gewählt – zusammen mit der Buchhändlerin Susanne Dagen, die als Scharnier zwischen dem Schriftsteller Uwe Tellkamp und den Intellektuellen der Neuen Rechten in Schnellroda, Ellen Kositza und Götz Kubitschek dient.

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Von RND/lf/jps/dpa

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