Mordfall Susanna: Ermittlungen gegen Bundespolizeipräsident Romann eingestellt
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„Mangels hinreichenden Tatverdachts“: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt die Ermittlungen gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann ein.
© Quelle: dpa
Berlin. Im Mordfall Susanna hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. „Die Abschiebung des Tatverdächtigen aus Kurdistan-Irak erfolgte rechtmäßig. Der Fall lag in der Verantwortung der irakischen Behörden“, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Romann war im Juni 2018 nach Erbil in den Nordirak geflogen, um den mutmaßlichen Mörder Ali B. von dort zurückzuholen. Die 14-jährige Susanna aus Mainz war im vergangenen Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Der Verdächtige Ali B. setzte sich zunächst in den Nordirak ab, wurde dann aber abgeschoben und von der Bundespolizei wieder nach Deutschland überführt. Bei seiner Vernehmung gestand er, das Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber die Vergewaltigung.
Autonome irakische Region Kurdistan veranlasste Abschiebung
Der Fall sorgte auch politisch für Aufregung. Die Verwaltung der autonomen irakischen Region Kurdistan veranlasste zwar die Abschiebung nach Deutschland, doch die Zentralregierung in Bagdad legte offiziell Protest bei der Bundesregierung gegen die Rückholaktion Romanns ein. Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic warf daraufhin dem Bundespolizeipräsidenten vor, eigenmächtig gehandelt zu haben. Sie sprach von einem "Misstrauensvotum gegenüber dem Rechtsstaat".
Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden unterdessen offiziell Anklage gegen den 21-jährigen Verdächtigen erhoben. Dem Iraker werden Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Außerdem werden ihm zwei weitere Vergewaltigungen vorgeworfen.
Über die Zulassung der Anklage muss noch das Landgericht Wiesbaden entscheiden. Über die Anklage war bereits im November berichtet worden. Erst nach der Information aller Verfahrensbeteiligten wurde sie nun aber offiziell erhoben.
Susannas Leiche war Anfang Juni 2018, zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens, gefunden worden.
Insgesamt drei Anklagen gegen Ali B.
Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhob gegen B. insgesamt drei Anklagen. In Bezug auf den Mord an Susanna zeigten sich die Ermittler überzeugt, dass B. Susanna am 23. Mai zunächst vergewaltigt habe. Nachdem sie dann mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht habe, habe er sie erwürgt. Ihre erst zwei Wochen später gefundene Leiche habe B. mit Hilfe von mindestens einem noch unbekannten Helfer verscharrt.
Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft B. vor, wenige Wochen vor dem Mord eine Elfjährige in seinem Zimmer vergewaltigt zu haben. Das Kind soll er dann noch ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Auch ein ebenfalls angeklagter Freund von B., Mansoor Q., soll das Mädchen vergewaltigt haben. Schließlich soll B. mit einem Messer bewaffnet einen Mann ausgeraubt haben, weshalb ihm auch schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird.
Von Jörg Köpke/RND