Lübcke-Mörder soll im November im Landtag befragt werden
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Ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag beschäftigt sich mit dem Mordfall Walter Lübcke. (Archivfoto)
© Quelle: Swen Pförtner/dpa
Wiesbaden. Der Lübcke-Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag will Anfang November dieses Jahres den verurteilten Mörder Stephan Ernst als Zeugen befragen. Als Termin sei die Sitzung am 4. November ins Auge gefasst worden, teilte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Nachdem das Urteil gegen Ernst nun rechtskräftig sei, könne er befragt werden. „Inwieweit er sich einlässt, werden wir sehen“, sagte Heinz.
„Wir sind erleichtert, dass sich der Bundesgerichtshof dem Urteil des Oberlandesgerichts angeschlossen hat und Stephan E. als Mörder verurteilt bleibt“, erklärte Eva Goldbach, die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. „Das bedeutet auch, dass wir im Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke nun den Täter als Zeugen vernehmen können“, fügte sie hinzu. Ihre Partei erhoffe sich von der Vernehmung Erkenntnisse zu den Hintergründen der Tat und über die rechtsextreme Szene in Nordhessen.
BGH bestätigt Urteil: Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen
Vor mehr als drei Jahren wurde der Kasseler Regierungspräsident Lübcke erschossen. Ein Rechtsextremist wurde dafür verurteilt, ein anderer Mann freigesprochen.
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Ausschuss soll Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden aufarbeiten
„Die größte Gefahr für unsere Demokratie ist mehr denn je der Rechtsextremismus in allen Ausprägungen“, hob Goldbach hervor. Die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss seien wichtig, um dieser Gefahr noch zielgerichteter und konsequenter zu begegnen. Der Ausschuss hatte sich im Sommer 2020 konstituiert. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufzuarbeiten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt, dass das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke rechtskräftig ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Rechtsextremisten Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Der Landtagsuntersuchungsausschuss untersucht die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall.
RND/epd/dpa