Ex-Verfassungsschutzchef Desch: Lübcke-Mörder war nicht auf dem Schirm
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Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde aus rechtsextremen Motiven ermordet.
© Quelle: HR/Arte
Wiesbaden. Der frühere hessische Verfassungsschutzpräsident Roland Desch hat sich während seiner Amtszeit nicht mit dem späteren Mörder von Walter Lübcke beschäftigt. „Es gab in dieser Zeit keinen Anlass hierfür“, sagte der 69-Jährige am Freitag bei seiner Befragung im Landtags-Untersuchungsausschuss in Wiesbaden zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten. Dass sein Amtsvorgänger Alexander Eisvogel den Lübcke-Mörder Stephan Ernst im Herbst 2009 als „brandgefährlich“ eingeschätzt hatte, sei ihm nicht bekannt gewesen.
Nach seiner Auskunft war während seiner Zeit als Chef des hessischen Verfassungsschutzes von 2010 bis 2015 Ernst „unterhalb des Radars“. Damals sei er zuletzt in den 1990er Jahren als gewalttätiger Rechtsextremist aufgefallen. Üblicherweise wäre seine Akte fristgemäß nach fünf Jahren gelöscht worden.
Akte von Lübcke-Mörder wurde 2015 gesperrt
Wegen der Ermittlungen zu den NSU-Morden sei die Regelung geändert worden. Die Akte sei nicht gelöscht, jedoch aus Datenschutzgründen im Frühjahr 2015 für den Dienstgebrauch gesperrt worden. „Doch was hätte es in Bezug auf den Mordfall geändert, wenn die Akte vorhanden gewesen wäre? Es gab doch keine neuen Erkenntnisse zu Ernst“, sagte Desch.
Im Jahr 2019 erschoss Ernst den CDU-Politiker aus rechtsextremen Motiven auf der Terrasse vor dessen Haus in Nordhessen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft, die Entscheidung ist rechtskräftig. Der Untersuchungsausschuss im Landtag wurde 2020 eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall und mögliche Fehler aufzuarbeiten.
RND/dpa