Buschmann geht von Bußgeld bei Verletzung einer möglichen Impfpflicht aus

Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht bei einer Pressekonferenz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Bundesnotbremse.

Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht bei einer Pressekonferenz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Bundesnotbremse.

Berlin. Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht davon aus, dass die Verletzung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht, sollte der Bundestag sie demnächst beschließen, mit einem Bußgeld bewehrt würde. „Käme es zu einer allgemeinen Impfpflicht, gibt es einen breiten Konsens unter Verfassungsrechtlern, dass es nicht zulässig wäre, Menschen zur Impfung zu zwingen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Vermutlich würde man die Verletzung der Impfpflicht wie eine Ordnungswidrigkeit behandeln und ein Bußgeld daran knüpfen.“

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Buschmann hatte zuvor dafür plädiert, das Thema im Bundestag im Rahmen von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zu beraten und anschließend darüber abzustimmen. „Im Februar oder März sollten wir uns im Parlament Sicherheit darüber verschaffen, ob es zu einer solchen Impfpflicht kommt oder nicht“, sagte er dem RND dazu. „Vorher wird man eine Impfpflicht auch gar nicht umsetzen können. Schließlich geht es um Millionen Menschen, die man über eine staatliche Pflicht erreichen müsste. Das ist ein riesiges Unterfangen, das man nicht unterschätzen sollte.“

Die Debatte solle helfen, „für ein Thema, das hoch emotional und hoch komplex ist, eine gute Lösung zu finden, die auch befriedend wirkt. Deshalb muss man sie ergebnisoffen führen.“

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Zur Begründung sagte der FDP-Politiker: „Ich glaube, dass sich immer mehr Menschen die Frage stellen, wie wir sicherstellen können, dass wir in einem der reichsten Länder der Welt nie wieder solche Zustände erleben müssen wie in diesem Herbst und Winter. Dazu gibt es viele Bausteine. Der wichtigste ist eine hohe Impfquote. Mich macht es schon sehr nachdenklich, warum wir in dem Land, das zuerst einen exzellenten Impfstoff entwickelt hat, noch nicht über 70 Prozent gekommen sind.“

Die Einführung einer spezifischen Impfpflicht in medizinischen Berufen soll Buschmann zufolge auf jeden Fall kommen. „Ja, wir arbeiten weiter an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, antwortete er auf eine entsprechende Frage. „Sie soll bereits im Dezember in die erste Lesung gehen. Diese Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen könnte sehr schnell kommen.“

Kommt mit Scholz die allgemeine Impfpflicht?
27.11.2021, Hessen, Frankfurt/Main: SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz spricht am Rande des Bundeskongresses der Jusos mit Medienvertretern. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz hat in einer Bund-Länder-Schalte am Dienstag Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gezeigt.

Buschmann will Paragraf 219a „schnell streichen“

Der designierte Bundesjustizminister will zudem den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der die Information über Abtreibungen durch Ärztinnen und Ärzte als „Werbung“ unter Strafe stellt, sehr schnell abschaffen. „Ich möchte möglichst schnell den Paragrafen 219a StGB streichen“, sagte er dem RND.

„Wir leben in einem Zeitalter, in dem jeder jede denkbare Verschwörungstheorie im Internet verbreiten kann, auch über Schwangerschaftsabbrüche. Ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet sind, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, müssen aber die Sorge haben, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären. Das halte ich für untragbar. Deshalb gehört dieser Paragraf 219a abgeschafft.“ Dies werde für die ratsuchenden Frauen sowie die Ärztinnen und Ärzte eine deutliche Verbesserung mit sich bringen.

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Die Digitalisierung der Justiz habe für ihn ebenfalls Priorität, fügte Buschmann hinzu. „Das ist eine Mammutaufgabe. Wir wollen Beschlussfassungen und Gerichtsverhandlungen digital möglich machen.“ Ein geplanter „Digitalpakt für die Justiz würde den Ländern helfen, Richter und Staatsanwälte vernünftig auszustatten“.

Eine weitere große Aufgabe werde sein, „dass wir uns einen Überblick darüber verschaffen, wie die Bürger eigentlich heute vom Staat überwacht werden, also die sogenannte Überwachungsgesamtrechnung“, so der FDP-Politiker. „Insgesamt geht es darum, Freiheit und Sicherheit in eine grundrechtsorientierte neue Balance zu bringen.“

Das gesamte Interview mit Marco Buschmann lesen Sie hier.

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