Nach Gutachten zum Missbrauch: Kardinal Woelki entbindet zwei Mitarbeiter von Pflichten
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Kardinal Rainer Maria Woelki entbindet zwei Mitarbeiter von ihren Pflichten.
© Quelle: Getty Images
Köln. Nach der Vorstellung eines Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum Köln hat Kardinal Rainer Maria Woelki zwei Mitarbeiter vorläufig von ihren Dienstpflichten entbunden. „Daher möchte ich auch aus der Situation der Stunde heraus und auch auf der Grundlage dessen, was ich hier gerade gehört habe, die gerade Genannten, Weihbischof Schwaderlapp und Herrn Offizial Assenmacher, mit sofortiger Wirkung vorläufig von ihren Aufgaben entbinden“, sagte Woelki am Donnerstag in Köln.
Dominikus Schwaderlapp war früher Generalvikar des Erzbistums und ist heute Weihbischof. Günter Assenmacher ist als Offizial unter anderem für kirchengerichtliche Angelegenheiten zuständig. Woelkis Entscheidung war eine Reaktion auf ein neues Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke. Der Jurist hat den Umgang des Erzbistums mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs untersucht. Der Fokus lag nicht auf den Tathergängen, sondern auf dem Agieren der Bistumsleitung.
Missbrauch: Woelki entbindet Mitarbeiter von ihren Pflichten
Ein Jahr lang hat der Kölner Kardinal Woelki ein Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen zurückgehalten.
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Gercke benannte darin auch andere Kirchenverantwortliche. Dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße warf er elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vor. Heße war vor seiner Berufung nach Hamburg Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln. Heße bestreitet bisher die bereits in anderem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Strafrechtler sehen keine Pflichtverletzungen bei Woelki
Die meisten Pflichtverletzungen stellte Gercke bei seinen Untersuchungen bei dem 2017 verstorbenen Kardinal Joachim Meisner fest. Beim aktuellen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sehen Gercke und sein Team dagegen keine Pflichtverletzungen.
Gercke stellte am Donnerstag ein insgesamt 800 Seiten starkes Gutachten vor. Die Auswertung der Akten von 1975 bis 2018 habe unter anderem ergeben, „dass sich Jahrzehnte offenbar niemand getraut hat, solche Fälle zur Anzeige zu bringen“, kritisierte er. Ein erstes Gutachten einer Münchner Kanzlei war vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki unter Verschluss gehalten worden, wofür er rechtliche Bedenken anführte. Dieses Verhalten Woelkis hatte eine Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst.
Woelki wurde von Gercke nun allerdings ausdrücklich in Schutz genommen. „Medial wäre es für uns am einfachsten gewesen, Herrn Woelki hier zum Schafott zu führen“, sagte der Strafrechtler. Dafür gebe es aber keine Grundlage. Auch in dem zurückgehaltenen Münchner Gutachten sei Woelki nicht belastet worden.
Schwaderlapp räumt Versagen und Schuld ein
Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp räumte unterdessen Versagen und Schuld ein. „Die Untersuchung hält ernste Versäumnisse fest, die ich zu verantworten habe“, erklärte er. Die Versäumnisse beträfen „zum einen meine Pflicht, zu kontrollieren und Aufsicht auszuüben“, sagte Schwaderlapp. So sei etwa die Prüfung in seine Verantwortung gefallen, ob Missbrauchsfälle der Ordnung entsprechend nach Rom gemeldet wurden. „Tiefer noch beschämt mich, zu wenig beachtet zu haben, wie verletzte Menschen empfinden, was sie brauchen und wie ihnen die Kirche begegnen muss. Das ist ein Versagen als Seelsorger und als Mensch.“
RND/dpa