Mindestabstand für Windräder: FDP will Entscheidung Ländern überlassen
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Symbolbild. Die FDP will es weiterhin den Ländern überlassen, Mindestabstände für Windräder zu Wohnbebauung festzulegen.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin/Dresden. Die FDP will es weiterhin den Ländern überlassen, Mindestabstände für Windräder zu Wohnbebauung festzulegen. „Als Koalition bleiben wir dabei: Die Länder behalten jede Möglichkeit, die Abstände für Windräder selbst festzulegen“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr am Donnerstag. „Der Windkraftausbau kann nur mit Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen, nicht mit der gesetzlichen Brechstange“, erklärte der Dresdner FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst. Er ist Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag.
Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über einen Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches berichtet. Der Entwurf, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, eine Regelung aufzuheben, die es bisher den Ländern ermöglicht, Mindestabstände für Windräder zu Wohnbebauung festzulegen. Bereits getroffene Länderregelungen sollen demnach aber fortbestehen können.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) wollte sich am Donnerstag nicht zu Details äußern. Er verwies auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, wonach zwei Prozent der Flächen für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Das umzusetzen sei Aufgabe seines Ministeriums. „Und die Debatten darüber laufen. Und sie laufen in einem guten Einvernehmen auch mit den Kollegen auf der Landesebene.“ Man werde „zeitnah zu guten Lösungen“ kommen.
Die Abstandsregelungen für Windräder zu Wohngebieten entscheiden sich je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise ein Abstand von 1000 Metern eingehalten werden. In Bayern gilt, dass der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung im Regelfall das Zehnfache der Bauhöhe des Windrads betragen muss. Sachsen hatte Anfang dieses Jahres einen Mindestabend von 1000 Metern festgelegt.
RND/dpa