Milliardenbetrug bei Umsatzsteuer - FDP verlangt Gesetzesänderung
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Symbolfoto von Euroscheinen verschiedener Stueckelungen auf einer Europafahne,
© Quelle: imago images/Jens Schicke
Berlin. Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für Gesetzesänderungen zur Verhinderung des massiven Betrugs bei der Umsatzsteuer einzusetzen. “Durch organisierten Umsatzsteuerbetrug entgehen Deutschland und der EU jedes Jahr Milliarden im zweistelligen Bereich”, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
“Bevor die Regierungen immer mehr Schulden machen, die alle ehrlichen Steuerzahler zurückzahlen müssen, sollte zuerst der kriminelle Steuerbetrug verhindert werden”, betonte er. Die große Koalition habe dieses Thema aber bislang links liegen gelassen. “Damit muss Schluss sein. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine Reform des Mehrwertsteuersystems einsetzt”, forderte der Finanzexperte.
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FDP-Politiker Christian Dürr.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Kriminelle Banden nutzen das komplizierte Mehrwertsteuerrecht in der EU aus, um den Fiskus jährlich um Milliardensummen zu prellen. So lassen sich Betrüger bei sogenannten Karussell-Geschäften mit Hilfe komplizierter Handelsketten von den Finanzämtern die Steuer erstatten, ohne selbst die Umsatzsteuer eingezahlt zu haben. Je öfter einzelne Waren von den Betrügern durch die Handelsketten geschleust werden, desto höhere Summen lassen sich aus dem Fiskus herausholen. Bevor die Finanzämter merken, dass sie betrogen wurden, verschwinden die Firmen wieder von der Bildfläche.
Die dadurch verursachten Steuerausfälle werden in Deutschland auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Europaweit geht die EU-Kommission allein bei den Karussellgeschäften von einem Schaden in Höhe von 50 Milliarden Euro aus.
Dürr tritt dafür ein, bei Lieferungen zwischen Unternehmen europaweit das System der Umsatzsteuer-Zahlung umzustellen. Derzeit führt der Lieferant die Mehrwertsteuer an den Fiskus ab, während sich der Empfänger der Lieferung die gezahlte Steuer erstatten lassen kann (Vorsteuerabzug). Bei dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren zahlt der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer direkt an den Fiskus. Umsatzsteuerzahlung und Recht auf Vorsteuerabzug bleiben somit bei einem Unternehmen. “So können wir den Umsatzsteuerbetrug effektiv bekämpfen”, sagte Dürr.
Das Verfahren kann in bestimmten Bereichen schon heute genutzt werden. Nach der Forderung der FDP soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Reverse-Charge-Verfahren in der EU generell eingeführt wird. Dazu ist eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nötig. Sie kann, wie bei Steuerfragen üblich, nur einstimmig beschlossen werden.