Milliarden für Masken und Co.: Zahlte das Gesundheitsministerium zu viel für Medizin-Produkte?
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Das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält die Preise der eingekauften Masken für marktüblich und lässt eine Überprüfung nicht zu, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
© Quelle: Bernd Thissen/dpa
Berlin. Für mehr als 6 Milliarden Euro hat das Bundesgesundheitsministerium 2020 Masken, Einmalhandschuhe, Schutzkittel oder Beatmungsgeräte angeschafft. Doch die insgesamt mehr als 1000 Verträge werfen Fragen auf, so der Bund der Steuerzahler. Denn wie inzwischen bekannt ist, sollen einige Artikel zu teuer eingekauft worden sein.
Gesundheitsministerium lehnt Überprüfung ab
„Das Ministerium allerdings scheint es nicht zu interessieren, ob die Kaufpreise für Masken & Co. wirklich marktüblich und damit gerechtfertigt waren“, kritisiert der Bund der Steuerzahler im „Schwarzbuch“. Entsprechende Überprüfungen könnten die Preisüberwachungsstellen der Länder vornehmen, die Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der öffentlichen Hand und den Unternehmen normalerweise untersuchen und auf Basis des staatlichen Preisrechts zu hohe Rechnungen korrigieren dürfen.
In der Vergangenheit hatten die Preisprüfer bei fast jedem dritten Auftrag etwas zu beanstanden. Das Gesundheitsministerium lehnt eine Überprüfung aber ab: Es ließ verlauten, alle Verträge seien zu marktüblichen Preisen abgeschlossen worden und eine Preisüberprüfung daher überflüssig, so der Bund der Steuerzahler.
Eigentlich weisen die Unternehmen gegenüber den Preisüberwachungsstellen nach, dass ihre Preise mit den Behörden marktüblich sind. „Gelingt ihnen dieser Nachweis nicht, intervenieren die Preisbehörden – wenn sie seitens des öffentlichen Auftraggebers dazu veranlasst werden“, heißt es im Schwarzbuch.
Fast jeder dritte Auftrag wurde laut Steuerzahlerbund 2019 und 2020 beanstandet und endete mit einer Rechnungskürzung zugunsten der Steuerzahler. Daher fordert der Bund der Steuerzahler das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, umfangreiche Preisprüfungen vorzunehmen, um „so überteuerte Verträge aufzudecken und Steuergeld zurückzufordern“.