Nach neun Monaten hinter Gittern: „Querdenken“-Initiator Ballweg aus U‑Haft entlassen

Michael Ballweg, Initiator von Querdenken, ist wieder auf freiem Fuß. (Archivbild)
Quelle: Felix Kästle/dpa
Stuttgart. Der Initiator der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, ist am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das berichtete ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur vor dem Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg erhoben. Außerdem gehe es um Steuerstraftaten. Der 48-Jährige saß seit Ende Juni 2022 in Untersuchungshaft.
Das Oberlandesgericht Stuttgart legte eine Auflage für die Entlassung des „Querdenken“-Initiators aus der Untersuchungshaft fest. Ballweg muss dem Landgericht Stuttgart die Adresse von zwei Menschen mitteilen, über die er zuverlässig zu Prozessbeginn geladen werden kann.
Fluchtanreiz hat sich reduziert
Wesentlicher Grund für die Entscheidung des Senats sei gewesen, dass sich der aus der Straferwartung resultierende Fluchtanreiz inzwischen reduziert habe, weshalb der Zweck der Untersuchungshaft nunmehr auch durch mildere Mittel erreicht werden könne, teilte ein Sprecher mit. Das Oberlandesgericht prüfte regulär die Fortdauer der Untersuchungshaft nach neun Monaten. Über die endgültige Entlassung entschied dann das Landgericht Stuttgart.
Die Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche Anklage gegen Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart erhoben. Ihm wird laut Anklage vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation „Querdenken 711″ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben. Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben und außerdem darüber, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von „Querdenken 711″ durch das Finanzamt in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite. Es geht laut seinem Anwalt um versuchten Betrug in 9450 Fällen.
Mehr als 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg mehr als 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.
Ballweg wird außerdem Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft vor kurzem mitteilte. Nun muss das Landgericht Stuttgart über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.
Ballwegs Anwälte hatten Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen
Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen und die Entlassung des 48-Jährigen aus der Untersuchungshaft gefordert. Über die Zulassung der Anklage hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts noch nicht entschieden.
Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
RND/dpa












