Merkel: Feiern in öffentlichen Räumen werden beschränkt – bei Überschreiten des Grenzwertes
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Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Pressekonferenz.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Dienstag per Videokonferenz angesichts steigender Infektionszahlen über neue Corona-Auflagen gesprochen. Kanzlerin Merkel, Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) stellten im Anschluss die Ergebnisse vor.
“Wir wissen, dass vor uns die schwierige Zeit liegt, vor allem die Herbst- und Wintermonate”, sagte Merkel zu Beginn. Aber man wisse, dass man sich mit den richtigen Maßnahmen dem entgegenstellen könne. Priorität habe, dass Kinder weiter in Kitas und Schulen gehen könnten und dass die Wirtschaft am Laufen gehalten werde.
Merkel sagte, dass die Grundregeln, also die AHA-Regeln, weiter gelten würden, ebenso wie die Maskenpflicht. Auch müsse das Lüften sehr ernst genommen werden, auch wenn darüber oft gelächelt werde. Dazu habe man ein Förderprogramm aufgelegt.
Bund und Länder verschärfen Corona-Auflagen
Wegen steigender Infektionszahlen beschließen Bund und Länder Beschränkungen. Merkel: "Wir wollen regional, spezifisch, zielgenau agieren."
© Quelle: Reuters
Hotspotstrategie zu privaten Feiern
“Wir wollen regional, spezifisch, zielgenau agieren”, sagte Merkel in Bezug auf die Hotspotstrategie von Bund und Ländern. Dabei gebe es zwei Stufen: 35 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Dann kommt sie auf die Feiern, die ein Infektionsrisiko seien, zu sprechen.
Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen, so habe man sich entschlossen, auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. Merkel betonte, es werde aber empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, seien weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa weiter. In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.
Bußgeld bei Falschangaben in Restaurants
Im Vorfeld war bereits durchgedrungen, dass es ein Mindestbußgeld für Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, geben soll. Derartige Falschangaben können künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden. Das bestätigte Merkel auch nochmal in der Pressekonferenz. Zahlen sollen die Gäste, nicht die Wirte, wie ein Regierungssprecher am Dienstagabend klarstellte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, das Offenlassen der Gastronomie liege im Vertrauen in die Gastro. Jeder müsse seinen Beitrag dazu leisten.
Bund und Länder haben zudem angesichts der beginnenden Herbstferien an Bürgerinnen und Bürger appelliert, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Man könne auch gut in Deutschland reisen, sagte Merkel. Zudem wollen sie mehr Schnelltestverfahren einführen und damit die bisherige Teststrategie erweitern.
Zuletzt hatten Merkel und die Ministerpräsidenten Ende August über Maßnahmen in der Pandemie beraten. Sorgen bereiteten schon damals vor allem Feiern im privaten und Familienkreis, die als eine der Hauptursachen für die steigenden Infektionszahlen gelten. Hier konnten sich Bund und Länder damals nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen.
RND/dpa/das/lhen