Merkel „respektiert selbstverständlich“ Karlsruher Urteil
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Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel
© Quelle: John Macdougall/AFP-Pool/dpa
Berlin. Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach sie mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt hat, umgehend reagiert. „Die Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, teilte ihr Büro dem RedaktionsNetzwerk (RND) Deutschland am Mittwoch auf Anfrage mit. Näher ließ sich die langjährige CDU-Vorsitzende in der Stellungnahme nicht ein.
Ex-Kanzlerin Merkel „respektiert“ Karlsruher Urteil zu AfD-Rechten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor geurteilt, Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor geurteilt, Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.).
Merkel reagierte auf Kemmerich-Wahl durch AfD-Stimmen in Thüringen
Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mithilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.
Merkel: Kemmerichs Wahl ist „unverzeihlich“
Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat – für die CDU und auch für mich.
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Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine „Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen“ vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werde“, sagte sie. Sie sprach von einem „einzigartigen Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung der CDU“ und auch von ihr gebrochen habe, dass keine Mehrheiten mit den Stimmen der AfD gewonnen werden soll.