Menschenrechtler klagen gegen EU-Grenzschutzbehörde Frontex
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Ein Mitarbeiter der EU-Grenzschutzagentur Frontex - Menschenrechtler verklagen die Behörde wegen einer sogenannten Push-Back-Operation.
© Quelle: Christian Charisius/dpa
Brüssel. Menschenrechtsaktivisten haben die EU-Grenzschutzbehörde Frontex verklagt. Die Behörde habe gegen die Rechte von Asylsuchenden und das internationale Recht verstoßen, erklärten die Anwälte am Dienstag. Die Organisation Front-Lex, die sich mit Rechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen beschäftigt, reichte die Klage beim Europäischen Gerichtshof ein.
In dem Fall geht es um eine Frau aus Burundi und einen 15 Jahre alten Jungen aus Kongo, die im vergangenen Jahr auf der griechischen Insel Lesbo um Schutz baten. Die Anwälte erklärten, beide seien gewaltsam ausgeraubt, festgenommen und dann auf dem Meer sich selbst überlassen worden, ohne Wasser und Nahrung.
Opfer von Push-Back-Operationen
Front-Lex bezeichnete die Frau und den Jugendlichen als Opfer von sogenannten Push-Back-Operationen. Dabei hätten sie nur versucht, in der EU Schutz zu finden. Nach internationalem Recht können Menschen, die um ihr Leben fürchten oder vor Verfolgung fliehen, Asyl beantragen und dürfen nicht zurückgeschickt werden.
Die Anwälte erklärten, es sei das erste Mal im 17-jährigen Bestehen von Frontex, dass die Behörde sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten müsse.
Frontex wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer „Aktivisten-Agenda, die sich als juristischer Fall ausgibt“. Frontex-Sprecher Chris Borowski erklärte, Ziel sei es, die Entschlossenheit der EU zum Schutz ihrer Grenzen zu untergraben. Das Europäische Parlament hat bereits eine Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Die Ergebnisse werden in den kommenden Monaten erwartet.
RND/AP