In der Schule und im Freien: Bundesländer lockern Maskenpflicht – ein Überblick

Einige Bundesländer planen eine Aufhebung der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen.

Einige Bundesländer planen eine Aufhebung der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen.

Berlin. In ganz Deutschland sorgen die sinkenden Corona-Infektionszahlen für Diskussionen über Lockerungen bei der Maskenpflicht. Manche Landesregierungen haben bereits reagiert und ihre Corona-Verordnungen aktualisiert. Andere zögern noch. Ein Überblick über den Status quo in den Bundesländern.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Vor allem ein Ende der Maskenpflicht im Freien wird vielerorts gefordert. In Schleswig-Holstein dürfen Kreise und kreisfreie Städte bereits seit Anfang Juni selbstständig festlegen, ob Menschen an belebten Stellen wie Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen oder Bahnhöfen Masken tragen müssen. In Kiel gilt etwa seit Montag keine Pflicht mehr, sondern eine Empfehlung. Seit Montag müssen im nördlichsten Bundesland zudem vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen keine Masken mehr getragen werden. So auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Maskenpflicht im Freien aufgehoben

In Bremen ist die Maskenpflicht im Freien seit Montag offiziell aufgehoben. Auch auf Wochenmärkten muss im Stadtstaat keine Maske mehr getragen werden, sofern die Inzidenz unter 35 liegt. Am Dienstag haben zudem Berlin, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz das Aufheben der Maskenpflicht unter freiem Himmel beschlossen. In den vier Ländern sollen die Lockerungen noch vor dem Wochenende in Kraft treten. Dort, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, müssen Masken aber weiterhin getragen werden. In Nordrhein-Westfalen zeigte sich auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) offen für Lockerungen in Außenbereichen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In Innenbereichen wie Behörden, Betrieben, Supermärkten oder im Einzelhandel halten bislang alle Länder an der Maskenpflicht fest. Auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleibt die Tragepflicht bestehen. In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen werden aber die länderspezifischen Pflichten zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV gelockert. Dort reichen künftig auch wieder OP-Masken.

Experten warnen vor genereller Aufhebung der Maskenpflicht
ARCHIV - 04.06.2021, Mecklenburg-Vorpommern, Binz: Ein Schild zur Maskenpflicht steht auf der Strandpromenade im Ostseebad auf der Insel R��gen. (zu dpa ��Soll die Maskenpflicht fallen? - Disput ��ber Mund-Nasen-Schutz��) Foto: Stefan Sauer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert für ein stufenweises Vorgehen, andere Politiker fordern die komplette Abschaffung.

Einige Länder lockern Maskenpflicht in Schulen

Vielerorts wird es aber Änderungen in den Schulen geben. So soll in Brandenburg die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sechs noch vor den Sommerferien wegfallen. Auch Baden-Württemberg plant die Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht, sofern es das Infektionsgeschehen in der jeweiligen Region zulässt. Nach Beschlüssen am Dienstag entfällt zudem die Maskenpflicht im Unterricht ab Donnerstag im Saarland, spätestens ab Freitag in Sachsen-Anhalt.

Ab Montag müssen auch Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz keine Masken mehr im Klassenraum tragen. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind entsprechende Lockerungen bereits in Kraft. Sachsen hat die Tragepflicht in den Schulen sowie auf den Schulgeländen mit der seit Montag geltenden Verordnung aufgehoben. Voraussetzung: In den Kreisen herrscht eine stabile Inzidenz unter 35.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Thüringen und Hessen wollen einheitliches Vorgehen

Niedersachsen plant derweil eine weitere Lockerung der Maskenpflicht. Die Staatskanzlei hatte am Montagabend die Änderungseckpunkte der noch bis zum 24. Juni gültigen Corona-Verordnung bekannt gegeben – und dabei den Wegfall der Maskenpflicht in den Diskotheken ins Spiel gebracht. Voraussetzung: Der Inzidenzwert liegt unter zehn. Der Landtag sowie Spitzenverbände müssen dafür aber noch grünes Licht geben.

In Hessen berät die Landesregierung derzeit noch über das weitere Vorgehen in der Pandemie. Sie spricht sich für einheitliche Regelungen in den Ländern aus. So auch Thüringen, das wie Bayern aktuell noch von Lockerungen der bestehenden Maskenregeln absehen will.

Ein Überblick über die Lockerungen in den einzelnen Bundesländern:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind Lockerungen der Maskenpflicht geplant: So sollen Schülerinnen und Schüler im Unterricht künftig keine Maske mehr tragen müssen. Allerdings muss dazu die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 35 liegen – und es darf in der Schule binnen zwei Wochen keinen Corona-Ausbruch gegeben haben. Dafür hatte sich Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) ausgesprochen. Auf den Pausenhöfen könne die Maskenpflicht hingegen bereits ab einer Inzidenz von 50 wegfallen. Auch in anderen Bereichen des Lebens soll die Maskenpflicht im Freien wegfallen – so etwa in gut durchlüfteten Bahnhöfen oder Bushaltestellen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verwies jedoch darauf, dass man nun nicht übermütig werden dürfe. Angesichts der im Vergleich zum vergangenen Jahr höheren Inzidenz würde man das sonst „bitter“ bezahlen. So werde es in einigen Bereichen – etwa bei größeren Sportveranstaltungen – auch im Freien keine Lockerungen der Maskenpflicht geben.

Bayern

In Bayern zeigt sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch zurückhaltend. Die Maske sei auch weiterhin eines der wenigen wirksamen Instrumente im Kampf gegen das Coronavirus, so Söder. Eine weitgehende Aufhebung der Maskenpflicht ist daher im Freistaat vorerst nicht in Sicht. Allerdings sollen Schülerinnen und Schüler zumindest an Wandertagen und auf Pausenhöfen ihre Masken ablegen dürfen, teilte die Staatskanzlei in München am Dienstag mit.

Berlin

Lockerungen in Berlin: In der Hauptstadt fällt die Maskenpflicht ab dem 18. Juni in einigen Bereichen weg. So müssen Passanten auf belebten Plätzen und auf Bürgersteigen von Einkaufsstraßen künftig keine Masken mehr tragen. Allerdings: Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist sie weiterhin Pflicht. Darauf hatte sich der Berliner Senat nach dpa-Angaben am Dienstag geeinigt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wer künftig Zoo und Tierpark besucht, muss die Maske im Freien ebenfalls nicht aufsetzen. Anders sieht es hingegen in Bus und Bahn aus: Im ÖPNV gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Brandenburg

Auch in Brandenburg wird gelockert: So soll die Maskenpflicht im Freien künftig wegfallen. Das hat die Landesregierung in Potsdam am Dienstag beschlossen. Eine neue Eindämmungsverordnung soll ab dem 16. Juni in Kraft treten. Dann müssen Masken nur noch in Innenbereichen getragen werden, also beispielsweise in Geschäften. Allerdings: Kann in Hochschulen oder bei Kulturveranstaltungen mit festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von jeweils einem Meter eingehalten werden, entfällt dort auch in Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Auch in den Brandenburger Schulen endet die Maskenpflicht – zumindest für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sechs. Lehrkräfte, Besucher und Schüler älterer Klassen müssen jedoch auch weiterhin Mund und Nase bedecken.

In Bus und Bahn allerdings muss allerdings auch weiterhin die Maske aufgesetzt werden: Außer an Haltestellen im Freien bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV bestehen, wie ein Regierungssprecher auf RND-Anfrage mitteilte.

Mit Maske in die Schule: In Brandenburg soll die Maskenpflicht zumindest für Grundschüler fallen.

Mit Maske in die Schule: In Brandenburg soll die Maskenpflicht zumindest für Grundschüler fallen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bremen

Bereits seit Ende Mai wurde an mehreren Orten in Bremerhaven mit dem Wegfall der Bundesnotbremse die Maskenpflicht aufgehoben. Am Montag folgte nun die Stadt Bremen. Vergangene Woche beschloss der Senat die Aufhebung der Tragepflicht im Freien. Auch auf Wochenmärkten muss bei einer Inzidenz unter 35 kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Komplett weggefallen ist die Pflicht an der frischen Luft aber noch nicht: An Außenbereichen von Geschäften, wie etwa Parkplätzen, sowie an Haltestellen greift die Regel weiterhin.

Keine Lockerungen der Vorgaben gab es für Geschäfte, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Innenräumen wie öffentlichen Gebäude oder in Betrieben. Überall dort müssen weiter medizinische Gesichtsmasken wie OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder und Jugendliche: Zwischen sechs und 15 Jahren genügt eine textile Alltagsmaske, Kinder bis sechs Jahre müssen keine Masken tragen.

In Bremens Kitas müssen zudem alle Personen über zehn Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen. Ausgenommen sind Außenbereiche, wenn das Abstandsgebot gewahrt wird. In den Schulen wird differenziert. Ab der zehnten Klasse sowie für alle sonstigen Personen über 16 Jahre sind medizinische Masken vorgeschrieben. Für die Jahrgangsstufen fünf bis neun reicht eine Alltagsmaske. Grundschüler sind von der Maskenpflicht befreit.

Hamburg

Auch in Hamburg wird gelockert. Noch vor dem Wochenende soll die Maskenpflicht im Freien fallen. Das gab der Senat am Dienstag bekannt. Auf Wochenmärkten bleibt die Regel allerdings erhalten. „Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Masken getragen werden müssen, wenn es im öffentlichen Raum sehr eng ist und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Ein Beispiel sei die Mönckebergstraße.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ob die Maskenpflicht im ÖPNV gelockert wird, darüber berät am Mittwochvormittag die Verkehrsministerkonferenz. „Der Senat hält eine generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Bus und Bahn weiterhin für erforderlich“, verriet Schweitzer vorab. In Hamburgs ÖPNV gilt derzeit eine Pflicht für FFP2-Masken. Der Senat befürworte mindestens eine medizinische Maske.

Keine Lockerungen gibt es in Innenräumen wie Geschäften, Kultureinrichtungen oder öffentlichen Gebäuden. Auch in den Klassenräumen muss vorerst weiter Maske getragen werden. „Wir wollen trotz der positiven Entwicklung der Infektionszahlen lieber vorsichtig bleiben“, erklärte der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht. Die aktuellen Regelungen hätten sich bewährt und würden gut funktionieren. Im Fach Sport ist die Maskenpflicht bereits aufgehoben worden. Für die Außen- und Pausenbereiche gebe die Schulbehörde zudem ohnehin keine Maskenpflicht vor.

Hessen

In Hessen berät die Landesregierung derzeit noch über das weitere Vorgehen in der Pandemie – und auch wie es mit der Maskenpflicht weitergehen soll. Dazu werde „zeitnah“ eine Entscheidung getroffen, heißt es aus der Staatskanzlei.

Eine Lockerung stellte der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) nach dpa-Angaben am Dienstag jedoch schon in Aussicht: So soll die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Freien künftig wegfallen. Das Kabinett in Wiesbaden wird dazu in der kommenden Woche beraten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wie im Nachbarland Thüringen spricht man sich in Hessen außerdem für eine einheitliche Regelung aus. „Aus Sicht von Hessen ist es auch wichtig, dass die Länder hier grundsätzlich einheitlich vorgehen“, so eine Regierungssprecherin.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Maskenpflicht auf Schulhöfen bereits abgeschafft, seit dem 11. Juni muss nun auch im Unterricht keine Maske mehr getragen werden. Einzige Ausnahme: auf den Gängen. Auch in anderen Bereichen hatte das Bundesland im Nordosten bereits gelockert: Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel, bei denen es Sitzplätze gibt, gilt nun keine Maskenpflicht mehr. Nur wo es keine festen Sitze gibt und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss die Maske noch aufgesetzt werden.

Am Dienstag, 15. Juni, beschloss das Kabinett zudem eine weitere Lockerung: Künftig muss auf Parkplätzen keine Maske mehr getragen werden, wie ein Regierungssprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bestätigte. Eine Lockerung der Maskenpflicht in Innenräumen stellte er hingegen nicht in Aussicht. Dort hätten die Masken auch weiterhin eine „wichtige Schutzfunktion“, so der Sprecher.

Niedersachsen

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mahnte am Sonntag, die Maskenpflicht nicht vorschnell aufzuheben. „Wir sollten nicht den Eindruck vermitteln, die Pandemie sei vorbei“, sagte der SPD-Politiker der „Hannoverschen Allgemeine Zeitung“. Für Lockerungen im Freien zeigte er sich offen, weniger aber in geschlossenen Räumen und allem voran im ÖPNV. Bei „NDR Niedersachsen“ betonte er: „Dort dürfte eine Aufhebung der Maskenpflicht als Letztes in Betracht kommen.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Derweil arbeitet die Landesregierung an Änderungen der noch bis zum 24. Juni gültigen Verordnung. Die Staatskanzlei hatte am Montagabend Eckpunkte für die neue Fassung bekannt gegeben. So soll etwa bei einer kommunalen Inzidenz von unter zehn die Maskenpflicht in den Diskotheken entfallen.

Keine Änderungen sind derweil für belebte Außenbereiche, körpernahe Dienstleistungen, im ÖPNV oder beim Einkaufen geplant. Dort wird nach aktuellem Stand die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken bestehen bleiben. Auch in den Schulen soll sich bis Ende September nichts ändern. Bei einer örtlichen Inzidenz unter 35 sind alle Jahrgänge von der Maskenpflicht im Unterricht befreit. Dort, wo das Abstandsgebot jedoch nicht gewährleistet werden kann, wie etwa auf Fluren oder in Treppenhäusern, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dabei reicht jedoch eine Alltagsmaske.

Nordrhein-Westfalen

Ob im Münsterland, Ostwestfalen oder Ruhrpott: In Nordrhein-Westfalen reicht in Bussen und Bahnen des ÖPNV seit dem 12. Juni wieder eine einfache OP-Maske. Vor Inkrafttreten der neuen Verordnung am Samstag waren noch FFP2-Masken Pflicht. Auf weitere Lockerungen der Tragepflicht hatte die Regierung des einwohnerreichsten Bundeslands verzichtet, etwa in Schulen oder im Freien.

Am Montag zeigte sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) jedoch offen für Lockerungen der Maskenpflicht: „Bei den derzeitig sinkenden Infektionszahlen kann ich es mir durchaus vorstellen, die Maskenpflicht in bestimmten Außenbereichen zur Debatte zu stellen. Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir vorerst weiterhin an der Maskenpflicht festhalten sollten, beispielsweise bei größeren Menschenansammlungen wie etwa in Warteschlangen“, sagte der CDU-Politiker.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat am Dienstag umfassende Lockerungen der Maskenpflicht beschlossen, etwa an den Schulen. „Für alle Jahrgänge gilt ab Montag, dass sie keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen müssen, solange die Inzidenz unter 35 liegt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Ministerratssitzung.

Auch die Maskenpflicht im Freien wurde aufgehoben, „es sei denn, es kommt zu Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen“, so Dreyer. In Innenbereichen, wie im Einzelhandel oder ÖPNV, gelte die Tragepflicht aber weiterhin.

Saarland

Auch im Saarland müssen Schüler ab Donnerstag keine Maske mehr im Unterricht tragen. Das habe der Ministerrat am Dienstag angesichts gesunkener Corona-Zahlen entschieden, teilte das Bildungsministerium in Saarbrücken mit. Im Schulgebäude und auf dem Schulweg bei der Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleibt es aber weiterhin bei der Pflicht zum Tragen einer Maske.

„Uns war wichtig, als Erstes eine Erleichterung für Kinder und Jugendliche auf den Weg zu bringen, die derzeit bei heißen Temperaturen mit Masken im Unterricht sitzen“, teilte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) dem RND mit und fügte an: „Durch die bestehende Testpflicht ist hier eine zusätzliche Sicherheit gegeben.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zu weiteren möglichen Lockerungen sagte Hans: „Bei weiter sinkenden Infektionszahlen wird es in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Außenbereich, zu Lockerungen der Maskenpflicht kommen. Solange aber die Pandemie nicht stärker unter Kontrolle ist, kann noch nicht überall gelockert werden, denn insbesondere auf engem Raum, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sowie in geschlossenen Räumen ist die Maske weiterhin ein wichtiges Hilfsmittel, um andere und sich selbst zu schützen.“

Sachsen

Im Freistaat soll die neue Corona-Schutzverordnung am 1. Juli in Kraft treten. Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie laufen daher noch, heißt es aus dem sächsischen Sozialministerium. So viel allerdings vorab: Ein Ende der Maskenpflicht in Innenräumen ist derzeit nicht absehbar. „Aus meiner Sicht ist es absolut wichtig, dass man in Innenräumen, beim Einkaufen, im ÖPNV nach wie vor Maske trägt“, sagte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Sie verweis gleichzeitig darauf, dass im Freien schon jetzt die Maskenpflicht nur da gelte, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Köpping sprach sich außerdem dafür aus, es künftig den Kommunen zu überlassen, Bereiche mit Maskenpflicht festzulegen. „Denn wenn wir nicht differenzieren, kann es uns tatsächlich passieren, dass ein Gericht sagt, dass die Verhältnismäßigkeit damit nicht mehr gegeben ist“, so Köpping.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Das hat die Landesregierung in Magdeburg am Dienstag beschlossen. Eine neue Eindämmungsverordnung soll zum Wochenende in Kraft treten. Anders als in anderen Bundesländern wird dort auch in Bus und Bahn gelockert: Zwar entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV nicht gänzlich, allerdings reicht künftig eine medizinische Maske.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Schleswig-Holstein

Wie in Bremen ist auch in Schleswig-Holstein am Montag eine neue Verordnung in Kraft getreten. Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen müssen seither keine Masken mehr getragen werden. Im Hinblick auf die neue Verordnung, die am 28. Juni in Kraft treten soll, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch am Dienstag: „Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir im Außenbereich gänzlich auf Maskenpflicht verzichten können.“

Aktuell dürfen Kreise und kreisfreie Städte selbstständig entscheiden, ob Menschen an belebten Stellen wie Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen oder Bahnhöfen Masken tragen müssen. In Geschäften und im ÖPNV gilt die Pflicht weiterhin. Sofern es die Corona-Situation zulässt, soll aber an den Schulen die Maskenpflicht nach den Sommerferien aufgehoben werden.

Thüringen

In Thüringen will man vorerst noch abwarten. Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) betonte, dass die Maskenpflicht zu den „wesentlichen“ Schutzmaßnahmen in der Pandemie gehöre. Deswegen wäre es falsch, jetzt schon sämtliche Schutzmaßnahmen über Bord zu werfen, bevor alle, die das möchten, den vollständigen Impfschutz erhalten haben, so Werner.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Linken-Politikerin sprach sich zudem für eine bundeseinheitliche Regelung aus. Die Bundesnotbremse habe gezeigt, dass die Akzeptanz von Maßnahmen steige und es den Menschen leichter falle, sich an sie zu halten, wenn die Regeln nachvollziehbar und überall gleich seien. „Insofern wünsche ich mir vom Bund jetzt bundeseinheitliche Regeln oder zumindest ein koordinierendes Eingreifen, welches eine einheitliche Linie der Länder im Umgang mit der Maskenpflicht ermöglicht.“

mit Material der dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken