Maskenpflicht bis 2022: Spahn plant laut Medienberichten Einschränkungen für alle – auch für Geimpfte
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Die Maskenpflicht soll nach Plänen des Gesundheitsministeriums bis zum Frühjahr 2022 beibehalten werden.
© Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d
Hannover. Unabhängig von der Inzidenz sollen in den nächsten Monaten laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiterhin die Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Das geht aus einem Bericht seines Ministeriums an die Bundesländer und den Bundestag hervor, aus dem mehrere Medien zitieren. Demnach gelte die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Geschäften mindestens noch bis zum Frühjahr 2022. Diese Regelungen sollen auch für Geimpfte, Getestete und Genesene gelten. Konkret heißt es: „Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske ergibt sich somit bis ins Frühjahr 2022 insbesondere in allen Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs sowie des Einzelhandels für alle, auch für Geimpfte und Genesene.“
Gesundheitsministerium warnt vor vierter Corona-Welle
Hotel und Gastronomie dürften den Plänen zufolge nur für Geimpfte, Getestete und Genesene öffnen. Auch körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen in Innenräumen und Großveranstaltungen drinnen und draußen sind auf diese drei Personengruppen beschränkt. Bereits im September sollen diese Regelungen greifen.
Kostenfreie Tests solle es nur noch für Personen geben, die nicht geimpft werden könnten oder für die es keine Empfehlung gebe. Das trifft unter anderem auf Schwangere und auf Minderjährige zu.
In dem Bericht heißt es weiter: „Eine vierte Welle kündigt sich an – wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau“ - auch das Ausrufezeichen stammt aus dem Bericht. Als Gründe für die steigenden Infektionszahlen macht das Ministerium Reiserückkehrer sowie eine Zunahme an Kontakten aus. Für den Herbst und Winter rechnen die Experten mit saisonalen Effekten.
Kein weiterer Corona-Lockdown?
Das Gesundheitsministerium geht nicht davon aus, dass es noch einmal einen großen Lockdown geben wird. „Ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht mehr notwendig sein“, heißt es. Für Ungeimpfte könnten aber „erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden“. Sie müssen sich auf Kontaktbeschränkungen einstellen und dürfen unter Umständen auch nicht zu Veranstaltungen oder in Restaurants und Clubs. Ausschlaggebend für die Einschränkungen für Ungeimpfte soll ein Kriterienmix sein, in den neben der Inzidenz auch die Hospitalisierungsrate nach Altersgruppen eingeht.
Zuletzt hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Indikatorenmix entwickelt, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) exklusiv berichtet hatte. Auch dieser Mix berücksichtigt die Altersstruktur der Erkrankten.
RND/scs