Maskendeal­urteil: Der Freispruch könnte eine Gesetzes­verschärfung zur Folge haben

Eine Frau hält drei FFP2-Masken in ihren Händen. (Symbolfoto)

Eine Frau hält drei FFP2-Masken in ihren Händen. (Symbolfoto)

Berlin. Nach dem Maskendeal­urteil des Ober­landesgerichts München zeichnet sich ein möglicher neuer Anlauf für eine Rechts­verschärfung ab. „Bisher wurde der Straftat­bestand der Abgeordneten­bestechung und -bestechlichkeit für ausreichend gehalten. Das ist offensichtlich nicht der Fall“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Wir setzen uns dafür ein, den Tatbestand in dieser Legislatur­periode wirksamer auszugestalten.“

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Problematisch sei vor allem, dass Abgeordnete nach der geltenden Gesetzeslage im Auftrag oder auf Weisung eines anderen handeln müssten, um bestraft werden zu können. „Dies ist in der Praxis nur schwer nachweisbar“, sagte Wiese.

Offenbar will die SPD allerdings abwarten, wie der Bundes­gerichtshof über den Fall entscheidet, bei dem die Münchner General­staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den OLG-Beschluss eingelegt hat. „Wir werden die höchstrichterlichen Urteile genau lesen und sämtliche Konsequenzen daraus ziehen, damit ein solcher Missbrauch eines hohen Staatsamts sich nicht wiederholt.“

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Der Problemparagraf

Auch eine weitere Vertreterin der voraussichtlichen Ampelkoalition zeigte sich offen für eine Änderung des Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs. „Paragraf 108e ist so eng gefasst, dass eine strafrechtliche Verurteilung so gut wie nie in Betracht kommt“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul dem RND. „Sollte sich zeigen, dass die Klarstellungen im Abgeordnetengesetz nicht ausreichen, müsste auch hierüber erneut gesprochen werden.“

Vorsichtige Veränderungs­bereitschaft zeigte auch die Union. „Natürlich würden wir uns solchen Gesprächen nicht verschließen“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Thorsten Frei dem RND. Zunächst sollte allerdings die Entscheidung des BGH abgewartet werden. Auch steuerrechtliche Fragen seien in diesem Zusammenhang noch zu klären. Dabei könnten sich „schwierige Abgrenzungsfragen vor allem auch für kommunale Mandats­träger ergeben“.

Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sagte dem RND, er sei „offen dafür, über den Tatbestand des 108e StGB zu reden“. Er betonte: „Das muss aber dann sorgfältig geschehen.“

„Den Raffkes muss ein Riegel vorgeschoben werden“

DerVorsitzende von Transparency International Deutschland, Hartmut Bäumer, plädiert klar für eine Verschärfung: „Ich erwarte, dass der Paragraf 108e geändert wird. Das Urteil ist eine Steilvorlage für den Gesetzgeber“, sagte er dem RND. „Den Raffkes muss ein deutlicher Riegel vorgeschoben werden.“ Im Strafgesetz­buch stehe lediglich ein Placebo­paragraf.

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Das OLG München hatte am Donnerstag festgestellt, dass bei Provisions­zahlungen an den damaligen CSU-Bundestags­abgeordneten Georg Nüßlein und den bayerischen Landtags­abgeordneten Alfred Sauter (CSU) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Corona-Maskengeschäften der Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit nicht gegeben sei. Nüßlein könnte demnach seine Provision von über 600.000 Euro behalten dürfen, Sauter über 1,2 Millionen Euro.

Das OLG hatte in seiner Bewertung ausdrücklich auf die Fassung des Bestechungs­paragrafen hingewiesen. Danach mache sich ein Mandatsträger nicht strafbar, wenn er bei Annahme von Vorteilen „lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt“, um Entscheidungen von Behörden oder Ministerien zu beeinflussen.

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