Härtere Regeln nach Maskenaffäre: SPD will Bestechung mit Zehn-Punkte-Plan bekämpfen

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

Berlin. Die SPD fordert die Union auf, aus der Maskenaffäre Konsequenzen zu ziehen und in der großen Koalition gemeinsam verschärfte Gesetze im Kampf gegen Abgeordnetenbestechung und zur Transparenz bei Nebeneinkünften zu beschließen.

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„Die Maskenaffäre bei der Union muss rechtliche Konsequenzen haben, so wie wir sie seit Langem schon von unserem Koalitionspartner fordern“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es geht eben nicht nur um Aufarbeitung der Einzelfälle und auch nicht um interne Complianceregeln im Sinne einer Art Selbstverpflichtung, wie sie die Union plant“, setzte Mützenich hinzu.

Die SPD wolle darüber mit der Union noch in dieser Woche sprechen, sagte der SPD-Fraktionschef. „Das wird dann die erste Bewährungsprobe, ob CDU und CSU endlich bereit sind, sich in diesen Bereichen nach jahrelanger Blockade zu bewegen.“

Schärfere Regeln in drei Bereichen

Notwendig seien klare und verschärfte gesetzliche Regeln in drei Bereichen, forderte Mützenich: „Wir müssen die Sanktionen beim Lobbyregister verschärfen und den sogenannten exekutiven Fußabdruck einführen“, sagte er. „Wir müssen die Anzeigepflichten bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften im Abgeordnetengesetz ausweiten, um für mehr Transparenz zu sorgen“, fuhr er fort. „Und wir müssen Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit im Parlament verschärfen, um deutlich zu machen, dass es sich hier nicht um Kavaliersdelikte dreht, sondern um schwere Kriminalität.“

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Mützenich betonte: „An diese Regeln müssen sich dann alle halten, ansonsten müssen Regelbrecher spürbar sanktioniert werden.“

In einem Zehn-Punkte-Plan der SPD-Fraktion, der dem RND vorliegt, verlangt die SPD sowohl Änderungen des Strafgesetzbuches als auch des Abgeordnetengesetzes. So sollen Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit in Paragraf 108e des Strafgesetzbuches künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft werden. Die Mindeststrafe soll nach SPD-Vorstellungen auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden.

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Abgeordnete müssten künftig, so fordert es die SPD, auch den Umfang ihrer Nebentätigkeiten angeben, also wie viele Stunden diese Nebentätigkeiten im Monat oder im Jahr in Anspruch nehmen. Auf diese Weise werde offengelegt, ob das Mandat immer noch im Mittelpunkt der Arbeit der jeweiligen Abgeordneten stehe.

Weitere Punkte auf der Forderungsliste der SPD: Aktienoptionen sollen künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden – und das unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Abgeordnete müssten zudem Unternehmensbeteiligungen bei Kapital- und Personengesellschaften künftig bereits ab 5 Prozent der Stimmrechte anzeigen – statt wie bislang erst ab 25 Prozent Unternehmensbeteiligung.

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Die Frage nach den Parteispenden

Entgeltliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat wie beispielsweise die Politikberatung in Lobbyagenturen oder Unternehmen gehörten verboten, fordert die SPD. Für Mandatsträger solle ein Annahmeverbot für Spenden gelten. Nebeneinkünfte von Abgeordneten müssten auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden.

Für Parteispenden solle künftig eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spender gelten, so der Plan aus der SPD-Fraktion. Die Veröffentlichungspflicht von Parteispenden müsse darüber hinaus von 10.000 Euro auf 2000 Euro gesenkt werden. Zudem solle Sponsoring im Parteiengesetz geregelt werden.

Bei Gesetzgebungsvorhaben solle die Bundesregierung immer die Treffen von Lobbyisten in Bundesministerien und deren Stellungnahmen oder Forderungspapiere veröffentlichen, also den sogenannten exekutiven Fußabdruck sichtbar machen.