Masken-Deals in Bayern: Weiteres Unternehmen von Untersuchungsausschuss ins Visier genommen
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Infolge der Aufarbeitung des Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag gerät ein weiterer Masken-Deal in den Fokus. (Symbolbild)
© Quelle: Marijan Murat/dpa
München. Infolge der Aufarbeitung des Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag gerät ein weiterer Masken-Deal in den Fokus. Nach der Sommerpause soll es unter anderem um eine Bestellung von rund zwei Millionen Masken bei der nordrhein-westfälischen Firma Enlipa aus Monheim bei Leverkusen gehen.
Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks vom Donnerstag geht es im Ausschuss aber nicht um die Frage, ob sich Politiker an den Geschäften bereichert haben, sondern darum, wie seriös die Geschäftspartner der Staatsregierung waren, wie sorgfältig Angebote geprüft wurden und ob die Kosten angemessen waren.
Dritte Lieferung wurde erst angenommen
Der BR-Bericht deutet darauf hin, dass gelieferte Masken von Enlipa etwa wegen festgestellter Kennzeichnungsmängel nicht verwendet werden konnten. Die Recherche verweist dabei auf Informationen des für die Maskenkontrolle zuständigen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel (LGL).
Demnach wurde erst die dritte Lieferung – zwei Millionen Masken des Herstellers Hunan EEXI Technology & Service Co., Ltd. – in Bayern angenommen. In Summe ging es bei dem Geschäft um Masken im Wert von 8,8 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer.
Unternehmen sperrt sich gegen Vorwürfe
Das Unternehmen wies auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) alle Vorwürfe zurück. „Wir können verstehen, dass in der Pandemie sehr viele Firmen und anscheinend auch Politiker auf Kosten anderer unseriös gearbeitet haben. Wir wehren uns aber vehement dagegen, dass die Enlipa GmbH durch einen Generalverdacht dieser Kategorie zugeteilt wird.“
Die Geschäftsführung verwies dabei auf stichprobenartige eigene Qualitätstests der „Bestellungen beim Hersteller, bevor sie versandt werden“. Enlipa lässt die Masken in China herstellen. Europaweit habe das Unternehmen in den vergangenen beiden Jahren mehr als 20 Millionen OP- & FFP-Masken verkauft.
Sonderregelung für FFP2-Masken
Bezüglich der genannten Kennzeichnungsmängel hieß es seitens des Unternehmens, dass es zum Zeitpunkt der Lieferungen im Mai und Juni 2020 eine Sonderregelung gab, die es erlaubte, auch nicht voll zertifizierte FFP2-Masken einzuführen, sofern durch einen DEKRA Labortest bestätigt wurde, dass der Schutzgrad dem einer FFP2-Maske entspreche.
„Das Land Bayern hat aber als Kunde entschieden, dass sie ein anderes Modell lieber hätten, welches schon eine volle FFP2 Zertifizierung hat. Dem Wunsch sind wir nachgekommen und haben die ersten beiden Teillieferung wieder abgeholt, und durch ein anderes Maskenmodel mit FFP2 Zertifizierung ausgetauscht.“
Ziel des Ausschusses ist es, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Parlamentarier aufzuklären. Das bayerische Gesundheitsministerium betonte wiederholt, in keinem Fall seien von ihm Provisionen an Mandatsträger gezahlt worden.
RND/dpa