Karlsruhe weist Eilanträge gegen Masern-Impfpflicht zurück

Seit März gilt eine Impfpflicht gegen Masern für Kita- und Schulkinder.

Seit März gilt eine Impfpflicht gegen Masern für Kita- und Schulkinder.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge von zwei Familien gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Die Eltern von Kleinkindern hatten erreichen wollen, dass sie ihre Kinder auch ohne den Impfnachweis in Kindertagesstätten beziehungsweise bei einer Tagesmutter zumindest solange betreuen lassen dürfen, bis über ebenfalls eingereichte Verfassungsbeschwerden dazu entschieden ist.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Dies lehnten die Richter des 1. Senates nach einer Mitteilung vom Montag ab. Das Interesse, Kinder ohne die Schutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, müsse gegenüber dem Interesse an der Abwehr des Risikos einer Maserninfektion für Leib oder Leben vieler Menschen zurücktreten. Der Beschluss der Verfassungsrichter war am 11. Mai ergangen (Az.: 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20).

Masern-Impfpflicht seit März

Zum stärkeren Schutz vor den hoch ansteckenden Masern gilt seit März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen bereits vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wann über die Verfassungsbeschwerden von insgesamt vier Familien entschieden wird, ist noch unklar. Die Eltern werden von der "Initiative freie Impfentscheidung" und dem Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." unterstützt. Aus ihrer Sicht wird ihnen jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken