Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit

Justizminister Buschmann will Unfallflucht teilweise entkriminalisieren

Nach der Unfallfahrt von zwei jungen Männern steht ein Audi A3 noch mit der Front noch in der Wohnzimmerwand eines Wohnhauses in Delmenhorst (Niedersachsen). Menschen kamen bei dem Unfall nicht zu Schaden.

Nach der Unfallfahrt von zwei jungen Männern steht ein Audi A3 noch mit der Front noch in der Wohnzimmerwand eines Wohnhauses in Delmenhorst (Niedersachsen). Menschen kamen bei dem Unfall nicht zu Schaden.

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Berlin. Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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„Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, heißt es in dem Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hat.

Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“, heißt es in dem Ministeriumspapier. Das gelte „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer ggf. mitverwirklichten Begleittat“ – etwa einer Trunkenheitsfahrt.

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„Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“

„Vor diesem Hintergrund gibt es umgekehrt aber gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen“, heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“. Sprich: Wer künftig alkoholisiert einen Unfall mit Blechschaden verursacht, soll rechtlich nicht mehr gezwungen sein, am Unfallort zu bleiben und auch eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu riskieren.

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Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Onlinemaske, ggf. auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine am geschädigten Fahrzeug zu fixierende Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“, heißt es in dem Papier des Ministeriums.

Anders als Eckpunktepapiere zu anderen Gesetzesinitiativen und Reformplänen hat das Bundesjustizministerium seine Pläne für eine mögliche Entkriminalisierung der Unfallflucht ohne Personenschäden bislang nicht öffentlich gemacht, sondern nur an Fachverbände verschickt. Diese Verbände können nun bis zum 23. Mai schriftlich Stellung zu den Plänen nehmen.


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