Buschmanns Gesetzespläne: den Trend zur Singlegesellschaft stoppen
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Im Alter nicht einsam sein: Durch den demografischen Wandel braucht es Menschen, die sich umeinander kümmern und füreinander einstehen - ob es dabei um Liebe geht, oder nicht.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
In Deutschland ist zu beobachten, dass Regierungen insbesondere im Bereich der Gesellschaftspolitik der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung stets hinterherlaufen. Die Politik ist nicht Motor einer Entwicklung, sondern vollzieht in der Regel nur das nach, was beim Wahlvolk längst Konsens ist.
Man hat sich dennoch daran gewöhnt, eine Regierung schon dann fortschrittlich zu nennen, wenn sie endlich das in Gesetzesform gießt, was die Lebensrealität längst verlangt. Aber besser spät als nie.
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Marco Buschmann, FDP-Politiker und neuer Bundesjustizminister.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Während die Ampel auf vielen Gebieten, etwa in der Steuerpolitik, Stillstand bedeutet, wird die Koalition in der Gesellschaftspolitik genau diesen Fortschritt bringen. Die Legalisierung von Cannabis, die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Wählen ab 16, Adoptieren ohne Heirat oder erste Schritte zur Legalisierung von Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft – das alles bedeutet einen (überfälligen) Paradigmenwechsel.
Trend zur Singlegesellschaft stoppen
Dazu gehört auch das nun vom liberalen Justizminister Marco Buschmann angekündigte neue Gesetzesmodell für Lebensgemeinschaften jenseits der Ehe. Staat und Gesellschaft müssen ein starkes Interesse daran haben, den unheilvollen Trend zur Singlegesellschaft zu stoppen.
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Denn gerade eine immer älter werdende Gesellschaft braucht dringend Menschen, die sich gegenseitig helfen und füreinander einstehen – egal, ob es dabei um Liebe, Freundschaft oder die von Buschmann genannte „Verantwortungsgemeinschaft“ geht. Schon die steigende Zahl von Pflegebedürftigen ist ansonsten für eine Gesellschaft gar nicht zu bewältigen.
Ohne rechtliche Änderungen kann das jedoch nicht funktionieren. Nötig ist eine punktuelle Gleichstellung mit Eheleuten und Angehörigen, damit zum Beispiel die Partner ein gegenseitiges Auskunftsrecht beim Arzt erhalten. Die Anpassung sollte aber nicht einseitig sein. Wer Rechte bekommt, hat auch Pflichten.