Buschmanns Gesetzespläne: den Trend zur Single­gesellschaft stoppen

Im Alter nicht einsam sein: Durch den demografischen Wandel braucht es Menschen, die sich umeinander kümmern und füreinander einstehen - ob es dabei um Liebe geht, oder nicht.

Im Alter nicht einsam sein: Durch den demografischen Wandel braucht es Menschen, die sich umeinander kümmern und füreinander einstehen - ob es dabei um Liebe geht, oder nicht.

In Deutschland ist zu beobachten, dass Regierungen insbesondere im Bereich der Gesellschafts­politik der Mehrheits­meinung der Bevölkerung stets hinterher­laufen. Die Politik ist nicht Motor einer Entwicklung, sondern vollzieht in der Regel nur das nach, was beim Wahlvolk längst Konsens ist.

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Man hat sich dennoch daran gewöhnt, eine Regierung schon dann fortschrittlich zu nennen, wenn sie endlich das in Gesetzesform gießt, was die Lebens­realität längst verlangt. Aber besser spät als nie.

Marco Buschmann, FDP-Politiker und neuer Bundes­justiz­minister.

Marco Buschmann, FDP-Politiker und neuer Bundes­justiz­minister.

Während die Ampel auf vielen Gebieten, etwa in der Steuerpolitik, Stillstand bedeutet, wird die Koalition in der Gesellschafts­politik genau diesen Fort­schritt bringen. Die Legalisierung von Cannabis, die Abschaffung des Werbeverbots für Schwanger­schafts­abbrüche, Wählen ab 16, Adoptieren ohne Heirat oder erste Schritte zur Legalisierung von Eizellspende und altruistischer Leih­mutter­schaft – das alles bedeutet einen (überfälligen) Paradigmen­wechsel.

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Trend zur Single­gesell­schaft stoppen

Dazu gehört auch das nun vom liberalen Justiz­minister Marco Buschmann angekündigte neue Gesetzes­modell für Lebens­gemeinschaften jenseits der Ehe. Staat und Gesellschaft müssen ein starkes Interesse daran haben, den unheilvollen Trend zur Single­gesellschaft zu stoppen.

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Denn gerade eine immer älter werdende Gesellschaft braucht dringend Menschen, die sich gegenseitig helfen und füreinander einstehen – egal, ob es dabei um Liebe, Freundschaft oder die von Buschmann genannte „Verantwortungs­gemeinschaft“ geht. Schon die steigende Zahl von Pflege­bedürftigen ist ansonsten für eine Gesellschaft gar nicht zu bewältigen.

Ohne rechtliche Änderungen kann das jedoch nicht funktionieren. Nötig ist eine punktuelle Gleichstellung mit Eheleuten und Angehörigen, damit zum Beispiel die Partner ein gegenseitiges Auskunfts­recht beim Arzt erhalten. Die Anpassung sollte aber nicht einseitig sein. Wer Rechte bekommt, hat auch Pflichten.

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