Malu Dreyer: „Briefwahl macht das Wählen in Pandemiezeiten sicher”

Malu Dreyer, SPD-Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.

Malu Dreyer, SPD-Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.

Berlin. Angesichts zunehmender Infektionszahlen und der sich bis zum Herbst weiter ausbreitenden Delta-Variante des Corona­virus weisen die SPD-Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Malu Dreyer (beide SPD) verstärkt auf die Möglichkeit des Briefvotums zur Bundes­tags­wahl am 26. September hin.

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„Die Bürgerinnen und Bürger können frei entscheiden, ob sie ihre Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben“, sagte die Schweriner Regierungschefin Schwesig dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). In Mecklenburg-Vorpommern wird am Tag der Bundestagswahl auch ein neuer Landtag gewählt.

Kanzlerkandidat Laschet räumt Fehler in eigenem Buch ein
30.07.2021, Nordrhein-Westfalen, D��sseldorf: Das Buch von Armin Laschet ��Die Aufsteiger Republik-Zuwanderung eine Chance�� steht in einem Regal. (zu dpa ��Unions-Kanzlerkandidat Laschet r��umt Fehler in eigenem Buch ein��) Foto: Roberto Pfeil/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Armin Laschet (CDU) hat Fehler in seinem Buch „Die Aufsteigerrepublik. Zuwanderung als Chance“ aus dem Jahr 2009 eingeräumt und sich dafür entschuldigt.

„Mit der Briefwahl kann man sicher und flexibel von zu Hause wählen. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit den Brief­wahl­unter­lagen schon vor dem Wahltag in einem Briefwahl­lokal seine Stimme abzugeben”, so die SPD-Politikerin. „Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, sollte auf jeden Fall per Brief abstimmen. Jede Stimme zählt.”

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Sicheres Wählen in der Pandemie

Bei den letzten Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt war die Zahl der Brief­wähle­rinnen und Briefwähler sehr hoch. „Die Briefwahl ist eine Möglichkeit, das Wählen gerade in Pandemiezeiten sicher zu gestalten”, sagte die rheinland-pfälzische Regierungschefin Dreyer dem RND. „Trotzdem sollte jeder Wähler und jede Wählerin die Möglichkeit haben, die Stimme in einem Wahllokal abzugeben.“

Dreyer plädiert dafür, „es den Bürgerinnen und Bürgern so leicht wie möglich zu machen“, ihre Stimme abzugeben. „Die Briefwahl hat sich bewährt und erfreut sich einer großen Beliebtheit und Akzeptanz. Viele Argumente sprechen für sie“, so Dreyer. „Sie ist aber kein Ersatz, sondern eine Ergänzung unseres bestehenden Wahlsystems. Mir ist vor allem eins wichtig: Gehen Sie wählen!“

Die Wahlbeteiligung war in Rheinland-Pfalz zwar gegenüber der Landtagswahl 2016 gesunken, der Anteil der Briefwähler belief sich jedoch auf rund 66 Prozent und war damit mehr als doppelt so hoch wie 2016.

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Anteil der Briefwähler mehr als verdoppelt

Im Vorfeld der diesjährigen Landtagswahl in Baden-Württemberg hatte die Regierungskoalition im Stuttgarter Landtag über eine Reform des Wahlrechts diskutiert. Der Vorschlag der Grünen war, die Briefwahlunterlagen direkt mit der Wahl­benach­richtigung zu verschicken, um das Prozedere zu vereinfachen und einen leichteren Zugang zur Briefwahl zu ermöglichen.

Dafür hätte jedoch das Landtagswahlgesetz geändert werden müssen – worauf sich die Koalitionspartner nicht einigen konnten. Die CDU hatte verfassungsrechtliche Bedenken und argumentierte, die Briefwahl sei nur als Ausnahme und Ergänzung zur Urnenwahl zulässig. Der Anteil der Briefwahlstimmen betrug letztlich 51,3 Prozent und hatte sich ebenfalls gegenüber der Landtagswahl 2016 mehr als verdoppelt.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass die Briefwahl vermehrt als Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal genutzt werden wird. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Nachrichten­agentur dpa gaben rund 38 Prozent der Befragten an, sie wollten zur Bundestagswahl am 26. September nicht ins Wahllokal gehen, sondern ihre Stimme per Brief abgeben.

Für die Stimmabgabe per Brief braucht man einen Wahlschein und den Stimmzettel, auf dem später die Kreuze zu machen sind. Ein Antrag dafür liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Man kann ihn aber auch per E-Mail stellen.

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Außerdem ist es möglich, die Unterlagen persönlich bei der Gemeinde abzuholen. Für diejenigen, die im ihnen zugeordneten Wahllokal ihre Stimme abgeben wollen, reicht es allerdings, mit Personalausweis oder Reisepass zu erscheinen. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend mitgenommen werden.

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