2500: Luisa Neubauer und Umweltverbände reichen „Klimaklage“ ein
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Luisa Neubauer, Klimaschutzaktivistin, reicht mit anderen jungen Menschen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
© Quelle: Christian Charisius/dpa
Berlin/Karlsruhe. Junge Klimaaktivisten und mehrere Umweltorganisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erzwingen. Insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen den Bundestag und die Bundesregierung stellten Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Germanwatch am Mittwoch in Berlin vor.
Die jungen Kläger argumentieren, dass das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz ihre Grundrechte nicht ausreichend schützt. An Bord ist auch Luisa Neubauer von Fridays for Future: „Das Besondere an unserer Zeit ist, dass wir gerade noch handeln können“, sagte sie bei der Vorstellung. „Das Möglichkeitsfenster schließt sich in einem rapiden Tempo. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird.“ Neubauer sagte drastisch: „Das Nichthandeln der Bundesregierung terrorisiert unseren Freiheitsraum.“ Die Verfassungsbeschwerden seien die logische Fortsetzung der Massenproteste von 2019.
Die Verfassungsbeschwerde schließt an eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin an, die im Oktober 2019 abgelehnt wurde. Unterstützt und finanziert von der Umweltorganisation Greenpeace hatten die Backsens von Pellworm und zwei Familien aus Brandenburg und dem Alten Land bei Hamburg die Bundesregierung gerichtlich dazu verpflichten wollen, die selbst gesteckten Klimaziele einzuhalten. Alle Kinder der drei Familien beteiligen sich jetzt an der Verfassungsbeschwerde. Dass nun nicht mehr die Familien als Ganzes, sondern deren Kinder als Kläger auftreten, begründet die Rechtsanwältin Roda Verheyen damit, dass nun die langfristigen Folgen der Klimapolitik im Mittelpunkt stehen sollen.
Das Verfassungsgericht urteilte, die Klimaziele stellten nur eine politische Absichtserklärung dar, aber kein konkretes rechtsverbindliches Handeln des Gesetzgebers.
Das hat sich mit dem Klimaschutzgesetz geändert. Konkrete Gesetze können per Verfassungsbeschwerde auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Jährlich werden rund 230.000 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht, nur rund zwei Prozent sind erfolgreich.
Die Umweltorganisation BUND hat bereits im November 2018 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Eine „Klimaklage“ gibt es als Rechtsbegriff nicht. Verfassungsbeschwerden werden oft auch eingereicht, um mediale und politische Aufmerksamkeit zu erzeugen – der Erfolg oder Misserfolg vor Gericht ist dann zweitrangig. Doch es gibt auch andere Beispiele: In den Niederlanden wurde die Regierung nach jahrelangen Prozessen Ende 2019 gerichtlich verpflichtet, den CO₂-Ausstoß bis Ende 2020 um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.
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