Lübcke-Prozess: „Die Tötung war für Herrn Ernst ein politisches Ziel“

„Nicht wenige werden ihn als einen Verräter sehen“: Der Anwalt Mustafa Kaplan (links) mit seinem Mandanten Stephan Ernst.

„Nicht wenige werden ihn als einen Verräter sehen“: Der Anwalt Mustafa Kaplan (links) mit seinem Mandanten Stephan Ernst.

Frankfurt/Main. Der Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke leidet unter einem zentralen Problem: der zweifelhaften Glaubwürdigkeit des Hauptangeklagten Stephan Ernst: Erst habe er selbst geschossen, dann der Mitangeklagte Markus H., dann wieder er selbst.

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Dass der sich in seinen Geständnissen wieder widersprach und zum Teil offenkundig log, dafür präsentiert sein Verteidiger Mustafa Kaplan an diesem Tag eine durchaus überraschende Erklärung: Die Bundesanwaltschaft habe mit ihren Besuchserlaubnissen für rechte Szeneanwälte, die Ernst in der Untersuchungshaft zu Falschaussagen überredet hätten, die Widersprüche mittelbar mitprovoziert.

„An dem Geständniswirrwarr hat die Bundesanwaltschaft einen sehr großen Anteil“, erklärt Kaplan an diesem Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Ist das nun einfach eine Provokation? Oder die Lust an der Konfrontation des Anwalts Kaplan, eines Freundes der großen Bühne?

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Wehrlos, aber nicht arglos?

In seinem Plädoyer wartet Kaplan mit noch weiteren überraschenden bis kühnen Thesen auf. So will er die Tötung Lübckes nicht als Mord, sondern lediglich als Totschlag gewertet wissen, da nicht alle Mordmerkmale erfüllt seien. So sei Lübcke, der an jenem Abend allein auf seiner Terrasse saß, zwar wehrlos gewesen, nicht aber arglos: Er habe Ernst und H. schließlich ab einem bestimmten Zeitpunkt sehen und wissen können, dass es sich um einen lebensbedrohlichen Angriff handelte.

Auch habe Stephan Ernst keine „niederen Beweggründe“ gehabt: Da er bei der Arbeit und im persönlichen Umfeld stets von rechtspopulistischen bis rechtsextremen Ansichten umgeben gewesen war, habe er geglaubt, in einem allgemeinen Interesse zu handeln. „So abstoßend es klingt: Für Herrn Ernst war es damals normal, gegen Ausländer zu hetzen“, sagt Kaplan. „Die Tötung Walter Lübckes war für ihn ein politisches Ziel.“

Lübcke-Prozess: Verteidigung plädiert auf Totschlag
14.01.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (r) steht zu Beginn der weiteren Verhandlung im Prozess im Fall des Mordes am ehemaligen Regierungspr��sidenten W. L��bcke im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts neben seinem Verteidiger Mustafa Kaplan. Die Verteidiger des Hauptangeklagten Ernst haben an dem Verhandlungstag mit ihrem Schlussvortrag das Wort. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Kasseler Regierungspräsident wurde 2019 auf der Terasse seines Wohnhauses erschossen.

Den zweiten Vorwurf, die Messerattacke auf einen Iraker im Januar 2016, die ihm die Bundesanwaltschaft ebenfalls vorwirft, weist sein zweiter Anwalt Jörg Hardies gleich ganz zurück. Das zentrale Indiz ist für die Bundesanwaltschaft hier eine DNA-Spur an einem Messer, das die Ermittler in Ernsts Keller gefunden hatten. Ein Sachverständiger hatte es als wahrscheinlich bezeichnet, dass die Spur von dem Opfer stammt. Tatsächlich sei dies aber keinesfalls bewiesen, betont Hardies. Am Ende fehlten die Beweise.

„Nicht wenige werden ihn als Verräter sehen“

Kaplan verzichtet auf eine konkrete Strafforderung. Das Gericht möge „ein zeitiges Urteil fällen, das verhältnismäßig, aber auch annehmbar ist“. Dabei müsse es Ernsts umfangreiche Aussagen schon zu einem frühen Zeitpunkt berücksichtigen: Die Anklage fuße maßgeblich auf Ernsts erstem Geständnis. Zudem habe er auch seine eigene Geschichte in der rechtsextremen Szene umfassend dargelegt und sich gefährdet: „Nicht wenige werden ihn als einen Verräter ansehen.“

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Sollte Ernst allerdings doch wegen Mordes verurteilt werden, solle das Gericht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichten, die es unwahrscheinlich machen würde, dass Ernst nach 15 Jahren freikommt: Es gebe keine besonderen Umstände wie eine besondere Brutalität, die dies rechtfertige.

Kaplan geht es vor allem auch darum, die Sicherheitsverwahrung abzuwehren, die die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zusätzlich zu einer Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte. Dafür ist es entscheidend, dass Ernst nicht auch wegen des Messerangriffs verurteilt wird. Zum zweiten wollen sie die These von der Alleintäterschaft ihres Mandanten erschüttern: Sie sehen Markus H., einen Rechtsextremisten, der mit Ernst das Schießen trainiert hatte und zu rechtsextremen Demonstrationen gefahren war, als Mittäter, der in jener Nacht beim Mord an Walter Lübcke dabei war.

Einig sind sie sich darin ausgerechnet mit der Familie Walter Lübckes, die ebenfalls H. als Mittäter sieht. Das Gericht wiederum hatte mit der Entlassung H.s aus der Untersuchungshaft bereits deutlich gemacht, dass es Ernst an dem Punkt nicht glaubt – und zugleich angedeutet, dass es im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft eine Verurteilung wegen der Messerattacke für unwahrscheinlich hält.

Lob für den Richter

Am Ende des rund vierstündigen Plädoyers neigt der Anwalt Mustafa Kaplan dann noch mal zum Pathos. „Sie haben die Gabe, durch Ihre Verhandlungsführung auch hochkomplexen Strafverfahren ein menschliches Antlitz zu geben“, sagt er an die Adresse des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel. „Sie sind ein wunderbarer Vorsitzender.“ Der Familie Lübcke verspricht er, dass sein Mandant auch weiterhin Fragen beantworten werde: „Die Zusage des Herrn Ernst gilt für den Rest seines Lebens.“

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An die Adresse der Bundesanwaltschaft richtet er kein einziges Wort.

Für Dienstag sind die Plädoyers der Anwälte von Markus H. geplant. Am Donnerstag will der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt dann nach rund einem halben Jahr und mehr als 40 Verhandlungstagen sein Urteil im Prozess um den Mord an Walter Lübcke fällen.

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