Stephan Ernst gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke
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Stephan Ernst (rechts)
© Quelle: Thomas Lohnes/Getty Images Europ
Frankfurt. Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptverdächtige Stephan Ernst die Tat vor Gericht gestanden. In einer etwa einstündigen Einlassung, die Verteidiger Mustafa Kaplan verlesen hat, gesteht er den Mord.
Den Ausführungen zufolge ist sein Geständnis eine Mischung aus den beiden widersprüchlichen Versionen, die Ernst zuvor den Ermittlungsrichtern zu Protokoll gegeben hatte.
Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Markus H. habe er die Tat geplant, vorbereitet und auch durchgeführt – den tödlichen Schuss auf Lübcke aber habe er abgegeben. “Ich habe geschossen”, lässt der Angeklagte verlesen.
Geständnis von Stephan E.: "Ich habe geschossen."
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ließ der Angeklagte über seinen Anwalt verlesen: "Ich habe geschossen."
© Quelle: Reuters
Ursprünglich hätten die beiden das Wohnhaus Lübckes aufgesucht, um ihn zu bedrohen. Ihnen sei nicht klar gewesen, dass Lübcke tödlich getroffen wurde. “Ich glaube, ich habe ihn am Kopf erwischt”, habe er auf dem Rückweg zu H. gesagt. “Wir müssen cool bleiben”, habe sein Freund geantwortet. “Du weißt doch nicht, ob er tot ist.”
Ernst entschuldigte sich bei der Familie Lübcke: “Was wir getan haben, war falsch, feige und grausam, es tut mir leid. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung, Religion oder Herkunft hat.” Er habe sich von falschen Gedanken und Personen leiten lassen und übernehme die Verantwortung – und will nun an einem Neonazi-Aussteigerprogramm teilnehmen.