Der Angeklagte im Lübcke-Prozess: „Ich hatte noch gewisse Reflexe“

„Ich bin für mich damals definitiv raus“: Stephan Ernst (rechts) mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan.

„Ich bin für mich damals definitiv raus“: Stephan Ernst (rechts) mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan.

Frankfurt/Main. In der rechten Szene? Er? Aber nicht doch! Gelöst habe er sich, beteuert Stephan Ernst, und zwar schon 2009, gleich nach dem Angriff mit rechten Kameraden auf eine Gewerkschafts­demo in Dortmund. „Ich bin für mich damals definitiv raus“, sagt der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungs­präsidenten Walter Lübcke.

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Aber ist das die Wahrheit? Warum ist er dann schon bald darauf, 2011, mit anderen Rechtsextremisten zu einer Sonnenwendfeier gefahren, will Richter Thomas Sagebiel wissen. Er sei halt angerufen worden, es sei doch nur ums gemeinsame Grillen gegangen. Aber der Richter hat Zweifel.

„Sonnenwendfeier, das ist für mich ein rechts besetzter Begriff“, hält ihm der Richter vor. „Wenn ich mich von dieser Ideologie abwende, dann nehme ich doch an so was nicht teil.“ Zumal der Anruf, wie Ernst einräumt, von Mike Sawallich gekommen sei, einer zentralen Figur der Kasseler rechtsextremen Szene, und die Feier bei Thorsten Heise stattfand, einem militanten Neonazi.

„Sonnenwendfeier ist für mich ein rechts besetzter Begriff“: Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

„Sonnenwendfeier ist für mich ein rechts besetzter Begriff“: Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

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Das ist dann der Moment, an dem der Hauptangeklagte doch zurückweicht. Gut, vielleicht habe er seine Gedanken doch noch nicht ganz abgelegt, räumt er ein. „Ich hatte vielleicht noch gewisse Reflexe.“

Die zeitweilige Abkehr von der rechten Szene, das wird in diesem Moment klar: Sie war wohl kaum mehr als eine nachträgliche Legende.

Es ist der 37. Verhandlungstag im Prozess um den Mord an Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, und es geht im Kern nur mehr um eines: die Glaubwürdigkeit des 46-jährigen Stephan Ernst, des Mannes, der gestanden hat, den CDU-Politiker in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse von dessen Haus in Wolfhagen-Istha erschossen zu haben. Denn mit Ernst steht noch ein weiterer Mann vor Gericht, Markus H., der wegen Beihilfe zu diesem Mord angeklagt ist. H., der selbst dazu schweigt, habe ihn angestachelt, habe ihn zu dieser Tat gedrängt und in der Nacht auch begleitet, so schildert es Ernst seit Wochen in der nach mehreren Volten letzten Version seines Geständnisses. Das hieße für H.: Mittäterschaft, nicht nur psychische Beihilfe.

Die drei Versionen einer Nacht

Aber ist ein Angeklagter glaubwürdig, der schon drei Versionen einer Tatnacht vor Gericht präsentiert hat – und sich in manchen Punkten immer wieder korrigieren muss? H. sei es gewesen, der ihn ab 2014 wieder in die rechtsextreme Szene gezogen habe, nachdem er sich doch jahrelang nur seinem Haus und seiner Familie gewidmet habe. Aber H. sei doch schon 2011 sein Arbeitskollege geworden, gemeinsam hätten sie das Bogenschießen begonnen, wendet der Richter ein. „Okay, dann habe ich mich wohl ein bisschen verschätzt“, sagt Ernst dann. So geht es in vielen Punkten. Große Schilderungen, neue Korrekturen.

Lässt sich auf die Darstellung eines so wandlungsfähigen Zeugen ein Urteil bauen? Und können die Witwe Walter Lübckes und seine beiden Söhne, die in diesem Prozess als Nebenkläger teilnehmen und Ernst die ganze Zeit ins Gesicht sehen, können sie darauf vertrauen, dass dessen Schilderung von den letzten Lebens­momenten ihres Mannes und Vaters die Wahrheit wiedergibt?

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Zumindest in einem wichtigen Punkt aber kann dieser Stephan Ernst seine Aussage an diesem Tag gleichsam beglaubigen. Er habe, so hatte er es zuletzt gesagt, um Ostern 2018 zusammen mit Markus H. in Wolfhagen-Istha das Haus der Lübckes ausspionieren wollen – und sei dabei auf Walter Lübcke und eine weitere Person getroffen, die gemeinsam vor einem Haus standen. Zuletzt hatte Christoph Lübcke, einer der Söhne, ausgesagt, er habe mit seinem Vater vor dem eigenen Haus gestanden und könne sich an die eigenartige Begegnung mit den beiden Ortsfremden erinnern – auch weil der eine so auffällig, Guy-Fawkes-gleich gegrinst habe. Was wiederum an das Grinsen H.s im Prozess erinnerte. Ernst sollte nun aussagen, vor welchem Haus dieses Treffen stattfand – anhand von Fotos von Häusern aus dem Ort, die das Gericht gestern zeigte. Eine Parade nordhessischer Einfamilienhaus­architektur, die da auf einer Leinwand im Gerichtsaal ablief – und Ernst erkannte das Haus wieder. Was wiederum dafürspricht, dass seine Schilderung stimmt, dass er tatsächlich mit H. in dem Ort war, und die These stärkt, dass sie tatsächlich diesen Mord gemeinsam planten.

Nur in einem Punkt schweigt er

Stephan Ernst redet, er redet in diesem Prozess viel, und dass es dabei Widersprüche gibt, dürfe man ihm nicht zum Vorwurf machen, bittet sein Verteidiger Mustafa Kaplan, das liege „in der Natur der Sache“. Und wie um ihn zu bestätigen, widerspricht sich Stephan Ernst noch weiter, mal wenn es darum geht, ob er eine Waffe von Markus H. wirklich wochenlang bei sich zu Hause hatte, mal wenn es darum geht, ob er Raucher war oder nicht. Er sei rausgegangen, um zu rauchen, schildert er bei einer Gelegenheit, dabei hat er nie geraucht. „Ich weiß nicht, warum ich das gesagt habe“, sagt Stephan Ernst irgendwann. Das gilt für manches. Nur zu einem Punkt sagt er an diesem Tag nichts mehr: dem Vorwurf, er habe 2016 Ahmed I. niedergestochen und schwer verletzt, weswegen er ja ebenfalls angeklagt ist. Fragen der Nebenklage würden nicht beantwortet, erklärt sein Anwalt. Was in auffälligem Gegensatz steht zu Ernsts sonstiger Mitteilungs­bereitschaft.

Das Gericht, so stellte es Richter Sagebiel an diesem Donnerstag klar, hat nun keine Fragen mehr, die Beweisaufnahme betrachtet es für sich als weitgehend abgeschlossen. Im Januar, so ist es geplant, soll das Urteil gefällt werden.

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