Vertragsverletzungsverfahren

London will Brexit-Regeln ändern: EU geht juristisch gegen Pläne vor

Ein Straßenschild mit der Aufschrift „Willkommen in Nordirland" steht am Straßenrand an der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland. Im Rahmen des Brexit hatte es immer wieder Streit zum Umgang mit der inländischen Grenze gegeben. (Archivbild)

Ein Straßenschild mit der Aufschrift „Willkommen in Nordirland" steht am Straßenrand an der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland. Im Rahmen des Brexit hatte es immer wieder Streit zum Umgang mit der inländischen Grenze gegeben. (Archivbild)

Brüssel. Die Europäische Union geht juristisch gegen Pläne der britischen Regierung vor, einseitig die Brexit-Vereinbarungen zu ändern. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch mit, sie werde das im vergangenen Jahr gegen die britische Regierung eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wieder aufnehmen. Es war eingeleitet worden, nachdem Großbritannien eigenmächtig eine Übergangsfrist für den Handel mit Irland verlängert hatte.

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Die britische Regierung hatte am Montag im Parlament ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem einseitig bestehende Brexit-Vereinbarungen zu Nordirland geändert werden sollen: Zollkontrollen auf einige Waren zwischen Nordirland und dem übrigen Vereinigten Königreich sollen abgeschafft werden.

Den zum Schutz des EU-Binnenmarktes - Nordirland ist der einzige Teil Großbritanniens mit einer Landgrenze zur EU - vereinbarten Kontrollen hatte Premierminister Boris Johnson vor weniger als zwei Jahren zugestimmt. Die Regeln sollten eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland verhindern.

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Verfahren wurde 2021 auf Eis gelegt

Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im September 2021 auf Eis gelegt, während beide Seiten versuchten, eine gemeinsame Lösung zu finden. Darüber hinaus will die Kommission weitere Maßnahmen gegen das Vereinigte Königreich einleiten, weil das Land es ihrer Ansicht nach versäumte, die nach den EU-Vorschriften erforderlichen Warenkontrollen durchzuführen und die im Protokoll geforderten Daten zum Handel zu liefern.

RND/AP

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