Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne: Diese Regeln gelten in den Bundesländern
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/2CFMLAO7O5FS3OY3QRBIRR6MB4.jpeg)
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen kommende Woche über über eine einheitliche Linie bei der Frage der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne beraten.
© Quelle: picture alliance / dpa Themendienst
Hannover. Deutschland debattiert über die Lohnfortzahlung für Ungeimpften in Quarantäne. Mehrere Bundesländer hatten angekündigt, Nichtgeimpften künftig keine Entschädigungen mehr für Verdienstausfälle zahlen zu wollen. Sie berufen sich dabei auf einen Passus im Infektionsschutzgesetz, wonach der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.
Am 22. September kommen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen. Schon vorher ist klar: Der Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Lösung ist groß. Einige Länder haben jedoch schon zuvor entsprechende Regelungen durchgesetzt.
Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, wie der aktuelle Stand in den einzelnen Bundesländern ist.
Lohnfortzahlung in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland den Stopp von Ausgleichszahlungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen wegen einer Corona-Quarantäne beschlossen – und umgesetzt. Die Regelung ist seit Mittwoch (15. September) in Kraft. „Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte“, sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl, Anfang des Monats zum Stichtag. Begründet sei der Schritt damit, dass bis dahin jede noch nicht geimpfte erwachsene Person einen vollständigen Impfschutz hätte erhalten können. Für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können, gilt die neue Regel nicht.
Das Infektionsschutzgesetz sieht weiter einen Entschädigungsanspruch vor, wenn Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auferlegt wird, aber nicht, wenn die Absonderung durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. „Dies gilt auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen“, teilte das Ministerium mit.
Lohnfortzahlung in Bayern
Ungeimpfte sollen aus Sicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung haben, wenn sie in Corona-Quarantäne müssen. „Wenn die Impfung zumutbar ist und nicht gesundheitliche Gründe dagegensprechen, dann gibt es irgendwann auch keinen Grund mehr, dass diese Verdienstausfallsentschädigung letztlich vom Steuerzahler wieder gezahlt wird“, sagte er in der Sendung „Maybrit Illner“ im ZDF.
Nach dem Infektionsschutzgesetz sei das derzeit rechtlich schon möglich, betonte er. „Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaft dafür zahlen muss, wenn das Risiko einer Infektion hätte vermieden werden können“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“.
Lohnfortzahlung in Berlin
Angesichts entsprechender Pläne einiger Bundesländer zeigt sich der Berliner Senat offen für die Idee, dass der Staat ungeimpften Menschen Verdienstausfälle wegen einer coronabedingten Quarantäne nicht mehr ausgleicht. Gleichzeitig dringt er jedoch auf eine bundesweit einheitliche Regelung.
„Erst impfen, dann Döner“: besondere Aktion in Berlin
Mit einer besonderen Aktion in Berlin sollen den Bürgerinnen und Bürgern Appetit auf eine Corona-Impfung gemacht werden.
© Quelle: Reuters
Lohnfortzahlung in Brandenburg
Nach dem Vorstoß einiger Bundesländer, ungeimpften Menschen Verdienstausfälle wegen einer coronabedingten Quarantäne nicht mehr auszugleichen, dringt das Brandenburger Gesundheitsministerium auf bundesweit einheitliche Regeln. Eine politische Entscheidung zu dieser Frage gibt es in Brandenburg noch nicht.
Lohnfortzahlung in Bremen
Ungeimpfte im Land Bremen sollen von Oktober an keine staatliche Entschädigung mehr für einen Verdienstausfall bekommen, wenn sie wegen eines Corona-Ausbruchs in Quarantäne müssen. „Die Rechtslage hierzu ist eindeutig“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz. Demnach haben Menschen, die eine Quarantäne durch Impfung hätten vermeiden können, keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall.
„Inzwischen gibt es in Bremen ausreichend Möglichkeiten, sich impfen zu lassen“, so der Senator. „Alle über 18-Jährigen können problemlos ohne Termin eine Impfung erhalten. Kein volljähriger Bremer kann ab 1. Oktober noch behaupten, keine Chance gehabt zu haben, sich impfen zu lassen.“ Wer sich ohne medizinischen Grund gegen eine Corona-Impfung entscheide, werde keine Entschädigung aus Steuermitteln mehr erhalten. Bremens Senatssprecher verwies darauf, dass es Unternehmen freistehe, Verdienstausfälle weiter auch für Ungeimpfte zu zahlen. Von Oktober an könnten Unternehmen das Geld aber nicht mehr vom Staat zurückbekommen. Bislang zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung und erhält sie auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück.
Lohnfortzahlung in Hamburg
Der Stadtstaat Hamburg will nach aktuellem Stand kein Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall beschließen. „Wenn man erkrankt, zahlen die Arbeitgeber den Lohn fort – bei langer Krankheitsdauer die Krankenkassen. An diesem Grundsatz will Hamburg nicht rütteln“, sagte Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde, der „Hamburger Morgenpost“. Der Sprecher gab jedoch zu bedenken, dass Beschäftigte, die eine Quarantäne bewusst in Kauf nehmen, vor Nachteilen möglicherweise nicht geschützt seien und möglicherweise arbeitsrechtliche Konflikten die Folge sein könnten.
Lohnfortzahlung in Hessen
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich für ein Ende der Lohnfortzahlung für in Quarantäne befindliche ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesprochen. „Klar ist: Es gibt nur eine Entschädigung, wenn es für den Betroffenen unvermeidbar war. So steht es bereits im Gesetz. Ich will das nicht überstürzen, aber dem Grundgedanken stimme ich zu“, sagte der CDU-Politiker dem „Handelsblatt“. Er wünsche sich dafür eine bundeseinheitliche Regelung.
Lohnfortzahlung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) setzt in der Frage, ob Ungeimpfte künftig noch einen Ausgleich für Lohnausfall bei Quarantäne vom Staat bekommen sollen, auf eine bundeseinheitliche Lösung. Die bisherigen Pläne einzelner Bundesländer würden geprüft, sagte ein Sprecher der Schweriner Staatskanzlei. Am besten sei eine bundesweite Regelung.
Lohnfortzahlung in Niedersachsen
Wenn Menschen ohne Corona-Schutzimpfung wegen eines Corona-Ausbruchs in Quarantäne müssen, sollen diese nach Ansicht von Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) künftig keine Entschädigung für einen Verdienstausfall mehr erhalten. Mit Auslaufen der kostenlosen Corona-Schnelltests Mitte Oktober sollte geprüft werden, Entschädigungszahlungen für alle ungeimpften Erwachsenen einzustellen, sagte Behrens der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. „Bis Mitte Oktober hat wirklich jede und jeder ein Impfangebot erhalten und damit auch die Möglichkeit, eine Quarantäneanordnung zu vermeiden“, erläuterte Behrens.
Das Ministerium betonte auf Anfrage, dass die Zahlungen unter gewissen Umständen bereits jetzt eingestellt werden können, etwa bei Menschen, die sich schon vor längerer Zeit aufgrund der Priorisierung gegen das Coronavirus impfen lassen konnten wie etwa Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen. Bei Reiserückkehrern, die bewusst in ein Risikogebiet gefahren sind, werde ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Ein Ministeriumssprecher sagte, dass diese Entschädigung weiterhin gezahlt werden soll, wenn Menschen sich mit dem Coronavirus infizieren und deshalb nicht arbeiten können. Vollständig geimpfte Menschen müssten bei einem Ausbruch oder der Rückkehr aus einem Risikogebiet bereits nicht mehr in Quarantäne.
Lohnfortzahlung in Nordrhein-Westfalen
Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will künftig nicht mehr für Verdienstausfälle von Ungeimpften bei Quarantäne zahlen. Das Land werde entsprechend des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes zum 11. Oktober die bisherige Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit. Zuvor hatte der CDU-Politiker schon davon gesprochen, dass es für Ungeimpfte in Quarantäne keine „Lohnfortzahlung“ mehr geben sollte.
„Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein – nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft“, sagte Laumann. Ebenso sei klar: Wer sich wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Schwangerschaft nicht impfen lassen könne, erhalte weiter Unterstützung. Einen Entschädigungsanspruch hätten weiterhin auch Genesene und Geimpfte, die wegen sogenannter Impfdurchbrüche oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten.
Lohnfortzahlung in Rheinland-Pfalz
Vom 1. Oktober an entfällt für nicht geimpfte Beschäftigte der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Quarantänefall. Das Gesundheitsministerium begründete diese Entscheidung damit, dass dann grundsätzlich davon auszugehen sei, „dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben“.
Lohnfortzahlung im Saarland
Das Saarland will die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall streichen. Laut „Saarbrücker Zeitung“, die sich auf Aussagen von Staatssekretär Stephan Kolling (CDU) bezieht, könnte dies sogar noch in diesem Monat passieren. Demnach wolle das Gesundheitsministerium dem Ministerrat ein Ende der bisherigen Regelung am 27. September vorschlagen. Grund dafür sei, dass jeder bis dahin ein Impfangebot erhalten habe. Laut Bericht will das Saarland dann nur noch für Personen einen Lohnersatz zahlen, bei denen eine Impfung nicht möglich sei.
Lohnfortzahlung in Sachsen
Auch Sachsen will den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Wie Radio Dresden berichtet, will Sozialministerin Petra Köpping (SPD) nächste Woche mit dem Kabinett über einen Zahlungsstopp bei der Lohnfortzahlung im Quarantänefall sprechen. Köpping strebt dabei nach einer bundesweit einheitlichen Regelung: „Menschen pendeln zum Arbeiten in andere Bundesländer, da sollte nicht jedes Bundesland seine eigene Regelung festlegen“, sagte sie dem RND.
Lohnfortzahlung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist am Dienstag (14. September) eine neue Corona-Verordnung ohne eine entsprechende Regelung zum Verdienstausfall von Ungeimpften in Quarantäne in Kraft getreten. Das Land hofft auf eine bundesweit einheitliche Lösung.
Lohnfortzahlung in Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein sollen ungeimpfte Menschen, die wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne müssen, Medienberichten zufolge künftig keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr erhalten. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) sagte NDR Schleswig-Holstein, er habe sich bisher für eine bundeseinheitliche Regelung eingesetzt. Sollte diese nicht kommen, sei der 1. Oktober „der logische Termin“, denn die Impfzentren im Land würden zum 30. September geschlossen.
Auch die „Kieler Nachrichten“ hatten unter Berufung auf Fraktionskreise ebenfalls berichtet, dass sich die Regierungskoalition geeinigt habe, die Zahlungen zu streichen. Die Regelung soll demnach ab 1. Oktober gelten. Da es hieß, die einheitliche Regelung aller Bundesländer werde weiterhin angestrebt, könne sich das Datum aber noch verschieben, schreibt die Zeitung. Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben bestätigte die Einigung dem Blatt nicht direkt, sagte aber: „Es ist ein Bundesgesetz und lässt uns keinen Ermessensspielraum. Für die Länder gibt es nur die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Umsetzung festzulegen.“ Sie würde es nach wie vor begrüßen, wenn dies länderübergreifend entschieden würde.
Lohnfortzahlung in Thüringen
Auch Thüringen prüft ein Ende von Entschädigungszahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei vermeidbaren Quarantänefällen. „Vermeidbar ist eine Quarantäne, wenn man sich durch eine Impfung schützen könnte, das aber nicht getan hat“, erklärte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Man setze damit den Weg fort, Ausnahmeregelungen in Zusammenhang mit Covid-19 langsam wieder zurückzunehmen.
Betroffen seien dann beispielsweise Ungeimpfte, die nach einer Auslandsreise in Quarantäne müssen, oder ungeimpfte Arbeitnehmer, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung in Quarantäne müssen. Die neue Regelung soll voraussichtlich Mitte Oktober in Kraft treten.
RND/jst/dpa