Corona-Beschlüsse zu Schulen und Kitas: Welche Regeln gelten wo?

Schulen sollen geschlossen bleiben (Symbolbild).

Schulen sollen geschlossen bleiben (Symbolbild).

Berlin. Seit dem 16. Dezember gelten in Deutschland Lockdownmaßnahmen auch für Schulen und Kitas. Nach einer ersten Verlängerung durch Bund und Länder am 5. Januar wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 19. Januar eine weitere Verlängerung der Maßnahmen bis mindestens zum 14. Februar beschlossen.

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Seit Beginn der neuerlichen Maßnahmen im Dezember sollen Kinder „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. So heißt es in dem gemeinsamen Beschlusspapier zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder aus dem Dezember.

Notbetreuung und bezahlter Urlaub

In Kindertagesstätten werde analog verfahren, heißt es dort weiter. Wie im vergangenen Frühjahr soll es aber eine Notbetreuung geben, und an den Schulen sollen Ausnahmen für Abschlussklassen möglich sein. Auch von Extraurlaub ist die Rede: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“

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Die Einigung von Bund und Ländern sieht vor, dass die Maßnahmen unverändert fortgesetzt werden. Die Beschlüsse dazu müssen jedoch von den einzelnen Bundesländern getroffen werden. In einigen Bundesländern tagten am Mittwoch dem 20. Januar bereits die Landeskabinette, um den Bund-Länder-Beschluss auf Landesebene umzusetzen.

Das gilt ab sofort in den Bundesländern:

Baden-Württemberg

Schulen: Seit dem bundesweiten Beschluss für einen harten Corona-Lockdown im Dezember sind in Baden-Württemberg die Schulen und Kitas geschlossen, es gibt jedoch eine Notbetreuung. Das Land plant jedoch einen Sonderweg: Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) will die Schüler und Schülerinnen im Februar bereits früher als bundesweit geplant schrittweise an die Schulen zurückholen. Die Grundschulen sollen ab 1. Februar wieder in den Präsenzunterricht einsteigen, betont Eisenmann in einem Brief an das Staatsministerium, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In der ersten Februarwoche könnten zunächst die Klassen 1 und 2 zurückkehren, während die Klassen 3 und 4 noch eine Woche länger zu Hause lernen. Spätestens nach der Faschingswoche, also ab dem 22. Februar, sollen alle Schüler an weiterführenden Schulen im Wechselunterricht lernen. Die Präsenzpflicht bleibe dabei weiterhin ausgesetzt, schreibt sie. Das heißt: Wer sein Kind nicht an die Schule schicken will, muss das auch nicht tun.

Kitas: Für Kita-Kinder wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung angeboten. Anspruch auf Notbetreuung hätten Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Auch die Kitas im Land sollen nach Eisenmanns Vorstellung ab 1. Februar mit Betrieb in festen Gruppen wieder komplett öffnen.

Bayern

Schulen: Aus Angst vor der aggressiveren Mutation des Coronavirus wird es in Bayern bis mindestens Mitte Februar nahezu keinen Präsenzunterricht geben – auch nicht für Grundschüler. Das hat das Kabinett am Mittwoch dem 20. Januar erwartungsgemäß in München beschlossen. Es gibt nur eine kleine Ausnahme: Für Abiturienten, die in diesem Jahr vor den Abschlussprüfungen stehen, kann vom 1. Februar an Wechselunterricht stattfinden, „wenn es das Infektionsgeschehen zulässt“. Gleiches gilt für Schüler an beruflichen Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen oder Kammerprüfungen stattfinden.

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Kitas: Auch in Kitas werden die Lockdownmaßnahmen weiter fortgesetzt. Die Notbetreuung gilt wie für Schüler auch für Kinder, bei denen Eltern keine andere Option haben. Das betreffe nicht nur Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. „Wir können ja die Eltern nicht völlig alleinlassen“, sagte Söder im Dezember. Man setze aber ganz grundsätzlich auch auf Kulanz von Arbeitgebern. Zudem sollen Eltern zusätzlichen bezahlten Urlaub nehmen können.

Berlin

Schulen: In Berlin sind die Schulen seit Dezember geschlossen. Es werden jedoch eine Notbetreuung in Grundschulen sowie Distanzlernen angeboten. Wie Berlin den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar im Detail umsetzt, war am Mittwoch dem 20. Januar zunächst nicht bekannt.

Kitas: In Kitas gilt seit Dezember eine Notbetreuung. Der Senat appelliert jedoch, Kinder möglichst zu Hause zu behalten.

Brandenburg

Schulen: Seit dem 4. Januar gibt es nur noch Unterricht zu Hause für alle Schulen. Eine Notbetreuung für Grundschüler wird organisiert. Abschlussklassen und Förderschulen sollen weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Das soll auch mindestens bis zum 14. Februar beibehalten werden, eine Kabinettssitzung, auf der dies beschlossen wird, ist für Donnerstag den 21. Januar geplant.

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Kitas: Auch für Kitas gilt: Wer kann, soll sein Kind selbst betreuen. Ist das nicht möglich, können Kinder weiter in die Kitas gebracht werden.

Bremen

Schule: Die Präsenzpflicht an den Bremer Schulen ist bis zum 14. Februar weiter ausgesetzt. Das solle allerdings noch restriktiver gehandhabt werden, als bislang, wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte laut einem Bericht des „Weser Kurier“ nach dem Bund-Länder-Gipfel am 19. Januar sagte. Wie genau das umgesetzt werden soll, war am 20. Januar zunächst noch unklar.

Kitas: Laut „Weser-Kurier” gelten auch die Beschlüsse für Kitas in Bremen weiterhin. Kita-Kinder sollen demnach „wann immer möglich” zu Hause betreut werden.

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Hamburg

Schule: Die Anwesenheitspflicht in Hamburger Schulen ist seit Dezember ausgesetzt, die Schulen sind jedoch nicht grundsätzlich geschlossen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sollen auch in Hamburg umgesetzt werden. Ein Ziel sei, dass weniger Kinder Kitas und Schulen aufsuchen, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher nach Abschluss der Onlinekonferenz der Länderregierungschefs mit der Kanzlerin. „Wir müssen darauf hinwirken, dass mehr Kinder zu Hause bleiben.“ Wie genau dies erreicht werden kann, werde Gegenstand der Beratungen sein. Klar sei aber, dass es Lebenssituationen gebe, in denen berufstätige Eltern ihre Kinder betreuen lassen müssten, sagte er. „Es soll sich eben auf diese Fälle beschränken, die darauf angewiesen sind.“

Kitas: Für Kitas gilt dasselbe wie für Schulen. Eine Notbetreuung wird sichergestellt.

Bund-Länder-Konferenz: Das sind die neuen Corona-Beschlüsse
 Bundeskanzlerin Angela Merkel, Deutschland, Berlin, Bundeskanzleramt, Pool PK BKin Merkel / L��nderchefs, 19.01.2021 Berlin Berlin Deutschland *** Federal Chancellor Angela Merkel, Germany, Berlin, Federal Chancellery, Pool PK BKin Merkel L��nderschefs, 19 01 2021 Berlin Berlin Germany Poolfoto Copyright Metodi Popow ,EDITORIAL USE ONLY

Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Uneinigkeit gab es beim Thema Ausgangssperren.

Hessen

Schule: In hessischen Schulen sind nach den neuen Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern keine Änderungen geplant. Das machte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am 19. Januar in Wiesbaden unmittelbar nach der Schaltkonferenz mit seinen Länderkollegen und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) deutlich. Danach sollen die Eltern gebeten werden, ihre Kinder wenn irgend möglich zu Hause zu betreuen. Wo dies nicht möglich ist, können sie aber weiter in die Schulen geschickt werden.

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Kitas: Für Kitas gilt in Hessen dasselbe, wie für Schulen: Es gibt eine Notbetreuung, wenn möglich sollen Kinder jedoch zu Hause betreut werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Schule: Schüler bis zur sechsten Klasse können in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich weiterhin in die Schule kommen. Die Präsenzpflicht ist jedoch aufgehoben.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat ihre Position bekräftigt, die Schulen und Kitas in der Corona-Krise so weit wie möglich offen zu halten. Die bestehenden Regelungen für Schüler seien hart genug und sollten nicht noch weiter verschärft werden, sagte Schwesig am Mittwoch im NDR Info. Sobald ein Inzidenzwert von unter 50 erreicht sei, sollten zudem nach ihrer Ansicht bei ersten Öffnungsschritten Kitas und Schulen Vorrang haben. In der Bund-Länder-Schalte am 19. Januar hatte sich Schwesig vehement gegen weitere Verschärfungen für Kitas und Schulen ausgesprochen.

Mecklenburg-Vorpommern verschiebt zudem die schriftlichen Abiturprüfungen. So soll zusätzliche Zeit zur Vorbereitung gewonnen werden, wie das Bildungsministerium in Schwerin am Donnerstag mitteilte. Die Prüfungen starten demnach statt am 13. April nun erst am 23. April.

Kitas: Auch die Kitas sind grundsätzlich weiter geöffnet. Vom 25. Januar an dürfen die Kitas und Schulen in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim jedoch nur noch eine Notbetreuung anbieten, weil dort die Sieben-Tage-Inzidenz über 150 liegt. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt die Notbetreuung bereits.

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Niedersachsen

Schulen: Niedersachsen stellt den Schulbesuch auch für Grundschüler bis Mitte Februar frei, nachdem Bund und Länder sich in der Corona-Krise auf einen restriktiveren Kurs geeinigt haben. Grundsätzlich bleibe das Unterrichtsangebot im Wechselmodell mit halben Klassen aber bestehen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwoch in Hannover. Die Erwartung sei aber, dass sich die Klassen erheblich leeren. Erst am Montag war der Unterricht an den Grundschulen in geteilten Klassen wieder angelaufen. Der Bund-Länder-Kompromiss müsse aber ernst genommen und umgesetzt werden, sagte Weil.

Wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte, bleibt der Schulbesuch für Grundschüler weiterhin möglich. Reines Distanzlernen sei schwierig und die Kinder seien inzwischen fünf Wochen zu Hause. „Das ist eine riesige Herausforderung für Kinder, für Eltern.“

Kitas: Auch in den Kindertagesstätten gilt, der Präsenzbetrieb soll heruntergefahren werden, sie bleiben aber offen.

Nordrhein-Westfalen

Schulen: Die Präsenzpflicht an nordrhein-westfälischen Schulen ist ausgesetzt. Für ältere Schüler ab Klasse acht ist das Lernen vollständig auf Distanz umgestellt. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will sich bei der konkreten Umsetzung des bis Mitte Februar verlängerten Distanzunterrichts zunächst mit vielen Akteuren beraten. Sie suche dafür den Austausch mit den Kultusministern der Länder sowie Verbänden und Schulträgern, sagte Gebauer am Mittwoch im Schulausschuss des Landtags. Es müsse „klug und mit allen Akteuren“ beraten werden.

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Dabei werde sie sich auch mit den Nachbarländern Nordrhein-Westfalens abstimmen. Am Mittwoch stehe das Thema Schulen auch auf der Tagesordnung im Landeskabinett. Außerdem setzten die Kultusminister der Länder ihre Beratungen am Donnerstag fort. Auch Regelungen zu Abschluss- und Abiturprüfungen sollten im Konsens der Kultusminister getroffen werden, sagte Gebauer.

Kitas: Die Kitas in NRW sind zwar geöffnet, es gilt jedoch ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“.

Rheinland-Pfalz

Schulen: An den Grundschulen in Rheinland-Pfalz soll ab Anfang Februar ein Wechselunterricht mit dem Lernen daheim und in der Schule ermöglicht werden. Die Präsenzpflicht bleibe aber bis Mitte Februar weiter aufgehoben, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am 20. Januar in Mainz.

An den weiterführenden Schulen wird es nach Angaben von Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgrund der bundesweiten Beschlüsse vom Dienstagabend bis Mitte Februar beim Fernunterricht bleiben. Mit Blick auf die nächste Runde der Bund-Länder-Beratungen sagte Hubig, sie wünsche sich, danach auch mit den 5. und weiteren Klassen in den Wechselunterricht zu gehen.

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Kitas: Sie bleiben grundsätzlich offen. Dreyer appellierte im Dezember aber an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Wenn die Eltern jedoch arbeiten müssten, keine andere Betreuung fänden oder die Kinder besonderen Förderbedarf hätten, könnten sie ihre Kinder weiterhin in die Kita bringen.

Saarland

Schulen: Der Saarland-Ministerpräsident Tobias Hans kündigte am 19. Januar an, die Schulen blieben grundsätzlich bis zum 14. Februar für Präsenzunterricht geschlossen. „Es bleibt aber dabei, dass wir alles daran setzen werden, so schnell es irgendwie geht, Schülern auch noch einmal Bildungsmöglichkeiten in Präsenzform zur Verfügung zu stellen“, sagte Hans.

Kitas: Auch die Kitas sollen bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben, es gibt jedoch eine Notbetreuung. Die saarländische Landesregierung hat entschieden, die Elternbeiträge für Kitas und Nachmittagsbetreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule bis Mitte Februar zu übernehmen.

Sachsen

Schulen: Die Schulen in Sachsen sind grundsätzlich für Präsenzunterricht geschlossen. Ausnahmeregeln gibt es für Abschlussklassen. Nach dem Beschluss der Videoschaltkonferenz mit der Bundeskanzlerin sei klar, „Abschlussklassen in Sachsen können weiterhin im Präsenzunterricht die Schulen besuchen“, twitterte das sächsische Kultusministerium am Abend des 19. Januars. Bereits am Montag zuvor hatte für rund 50.800 Schüler von Abschluss- und Vorabschlussklassen an 643 Schulen in Sachsen der Unterricht wieder begonnen.

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Kitas: Für Kitas in Sachsen gelten dieselben Regeln wie in Schulen. Nur für Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, besteht die Möglichkeit, ihre Kinder betreuen zu lassen.

Sachsen-Anhalt

Schulen: Die Schulen bleiben bis 14. Februar im Notbetrieb. Das heißt: Fast alle bekommen Fernunterricht, Abschlussjahrgänge dürfen für Präsenzunterricht in die Schulen, für Kinder bis zur 6. Klasse gibt es Notbetreuung – wenn die Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hatte schon vorher angekündigt, den aktuellen Fernunterricht wahrscheinlich bis Ende Februar beizubehalten.

Kitas: Auch in den Kitas gibt es Mittwoch nur eine Notbetreuung.

Schleswig-Holstein

Schulen: Die Schulen in Schleswig-Holstein sind geschlossen. Dort gibt es nur eine Notbetreuung für Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, alleinerziehend sind oder keinerlei andere Betreuungsmöglichkeiten haben. Schleswig-Holsteins Landtag unterstützte am 20. Januar mit großer Mehrheit die Verlängerung des Corona-Lockdowns mit weiteren Verschärfungen.

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Kitas: Auch die Kitas sind weiterhin grundsätzlich geschlossen. Es gibt jedoch eine Notbetreuung.

Thüringen

Schulen: Auch in Thüringen bleiben die Schulen bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen, der Unterricht findet in Distanz statt. Es gibt aber weiterhin Präsenzunterricht für Schüler, die vor dem Abschluss stehen. Seit dem 18. Januar organisieren die Schulen Corona-Testmöglichkeiten für diese Schüler.

Kitas: Wie die Schulen haben auch die Kindergärten geschlossen. Das gilt auch für Angebote der Kindertagespflege. Eine Notbetreuung steht Kindern offen, deren Eltern sie nicht anderweitig betreuen könnten – unabhängig vom Beruf der Eltern.

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RND/dpa/epd/cz/feh

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