Einführung des Lobbyregisters am 1. Januar: Grüne wollen nachschärfen
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Ab dem 1. Januar müssen sich alle Interessenvertreterinnen und -vertreter bei Bundestag und Bundesregierung in das öffentliche Lobbyregister eintragen (Symbolbild).
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Nach jahrelangen kontroversen Diskussionen geht am 1. Januar das neue Lobbyregister an den Start – und soll schon bald nachgeschärft werden. Darauf dringen die Grünen im Bundestag.
Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann wies auf die im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP vereinbarten Korrekturen und Ergänzungen hin. Sie sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Mit dem parlamentarischen Verfahren sollten wir möglichst bald beginnen.“
Der Bundestag hatte die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters im vergangenen März beschlossen. Professionelle Interessenvertreterinnen und -vertreter sind nun verpflichtet, sich dort einzutragen. Dafür haben sie bis zum 1. März Zeit. Sie müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Zu beschreiben sind auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleiterinnen und -leitern erfasst werden.
Verhaltenskodex für Lobbyisten
Lobbyistinnen und Lobbyisten werden zudem verpflichtet, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. So soll ihre Tätigkeit „auf der Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität“ erfolgen. Informationen dürfen niemals auf unlautere Art und Weise – insbesondere durch finanzielle Anreize – beschafft werden. Unzulässig sind auch Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder deren Höhe vom Erfolg der Interessenvertretung abhängig gemacht wird.
Ziel ist es, eine strukturelle Transparenz herzustellen. Es soll sichtbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Auch die neuen, noch unter der großen Koalition geschaffenen Regelungen wurden von Vereinigungen wie Transparency International oder Parteien wie den Grünen als halbherzig kritisiert. Ihnen fehlte vor allem der sogenannte „legislative Fußabdruck“, also ein Hinweis in allen neuen Gesetzen, welche Interessenvertreterinnen und -vertreter daran mitgewirkt haben.
Register wird digital eingeführt
Haßelmann sagte nun der dpa: „Es ist gut, dass wir ab dem 1. Januar ein gesetzliches Lobbyregister haben.“ Von der großen Koalition habe es auf hohen Druck der Öffentlichkeit und der Opposition erste Schritte für mehr Transparenz gegeben, die jedoch nicht weit genug gingen. „Jetzt haben Grüne, SPD und FDP vereinbart, das Lobbyregister nachzuschärfen und so für mehr Transparenz zu sorgen.“ Sie wollten unter anderem einen Fußabdruck für Gesetze schaffen und den Kreis der registrierten Interessenvertreterinnen und -vertreter erweitern.
Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Dort rechnet man mit einer Größenordnung von 6000 bis 8000 Interessenvertreterinnen und -vertretern, die sich in dem Register anmelden werden. Zum Vergleich: Die bisherige öffentliche Liste der beim Bundestag registrierten Verbände, die mit dem Lobbyregister obsolet wird, enthält gerade einmal 2238 Einträge.
RND/dpa