Einführung des Lobby­registers am 1. Januar: Grüne wollen nachschärfen

Ab dem 1. Januar müssen sich alle Interessen­vertreterinnen und -vertreter bei Bundestag und Bundesregierung in das öffentliche Lobbyregister eintragen (Symbolbild).

Ab dem 1. Januar müssen sich alle Interessen­vertreterinnen und -vertreter bei Bundestag und Bundesregierung in das öffentliche Lobbyregister eintragen (Symbolbild).

Berlin. Nach jahrelangen kontroversen Diskussionen geht am 1. Januar das neue Lobby­register an den Start – und soll schon bald nach­geschärft werden. Darauf dringen die Grünen im Bundestag.

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Grünen-Fraktions­vorsitzende Britta Haßelmann wies auf die im Koalitions­vertrag mit SPD und FDP vereinbarten Korrekturen und Ergänzungen hin. Sie sagte der Nachrichten­agentur dpa: „Mit dem parlamentarischen Verfahren sollten wir möglichst bald beginnen.“

Der Bundestag hatte die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobby­registers im vergangenen März beschlossen. Professionelle Interessen­vertreterinnen und -vertreter sind nun verpflichtet, sich dort einzutragen. Dafür haben sie bis zum 1. März Zeit. Sie müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobby­tätigkeit bei Bundes­tag und Bundes­regierung machen. Zu beschreiben sind auch der Interessen­bereich und die Tätigkeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unter­abteilungs­leiterinnen und -leitern erfasst werden.

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Verhaltenskodex für Lobbyisten

Lobbyistinnen und Lobbyisten werden zudem verpflichtet, sich an einen Verhaltens­kodex zu halten. So soll ihre Tätigkeit „auf der Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität“ erfolgen. Informationen dürfen niemals auf unlautere Art und Weise – insbesondere durch finanzielle Anreize – beschafft werden. Unzulässig sind auch Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder deren Höhe vom Erfolg der Interessen­vertretung abhängig gemacht wird.

Ziel ist es, eine strukturelle Transparenz herzustellen. Es soll sichtbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetz­gebung nimmt. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Auch die neuen, noch unter der großen Koalition geschaffenen Regelungen wurden von Vereinigungen wie Transparency International oder Parteien wie den Grünen als halbherzig kritisiert. Ihnen fehlte vor allem der sogenannte „legislative Fußabdruck“, also ein Hinweis in allen neuen Gesetzen, welche Interessen­­vertrete­rinnen und -vertreter daran mitgewirkt haben.

Register wird digital eingeführt

Haßelmann sagte nun der dpa: „Es ist gut, dass wir ab dem 1. Januar ein gesetzliches Lobby­register haben.“ Von der großen Koalition habe es auf hohen Druck der Öffentlichkeit und der Opposition erste Schritte für mehr Transparenz gegeben, die jedoch nicht weit genug gingen. „Jetzt haben Grüne, SPD und FDP vereinbart, das Lobby­register nachzuschärfen und so für mehr Transparenz zu sorgen.“ Sie wollten unter anderem einen Fußabdruck für Gesetze schaffen und den Kreis der registrierten Interessen­vertreterinnen und -vertreter erweitern.

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Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Dort rechnet man mit einer Größenordnung von 6000 bis 8000 Interessen­vertreterinnen und -vertretern, die sich in dem Register anmelden werden. Zum Vergleich: Die bisherige öffentliche Liste der beim Bundestag registrierten Verbände, die mit dem Lobbyregister obsolet wird, enthält gerade einmal 2238 Einträge.

RND/dpa

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