Noch in diesem Jahr

Letzte Generation: Staatsanwaltschaft Neuruppin will Anklage wegen krimineller Vereinigung erheben

Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation steht in Handschellen neben einem Polizeibeamten.

Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation steht in Handschellen neben einem Polizeibeamten.

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Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin plant, bis Ende 2023 Anklage gegen die Letzte Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu erheben. Das jedenfalls teilt die Letzte Generation mit Berufung auf einen ihrer Rechtsanwälte mit. Dem habe die zuständige Staatsanwältin Nazik Gregorian diese Information übermittelt. Die Staatsanwaltschaft selbst bestätigt das auf Anfrage des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) so nicht, teilt aber mit, dass sie plant, das Verfahren bis Jahresende abzuschließen.

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Der Klimaprotestgruppe zufolge soll noch in diesem Monat den Beschuldigten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben werden, dann werde man den Prozess eröffnen. Demnach hätten die Anwälte und Anwältinnen der Letzten Generation Tausende Seiten Akten dazu bekommen, darunter Informationen zu sämtlichen Protesten, die je in Brandenburg stattgefunden hätten, sowie rund einhundert verschiedene Namen, die auftauchen. Dabei kritisiert die Letzte Generation in einer Pressemitteilung, dass auch Namen von Menschen enthalten seien, die nur ihre Freundinnen und Freunde von der Polizeistation abgeholt hätten.

Es spricht viel dafür, dass Vertreter die Tatbestandsvoraussetzungen der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllen. Sie sind organisiert und verbreden sich ganz offenbar zur Begehung von Straftaten.

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, unterstützt hingegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaften, nicht nur in Neuruppin: „Letztlich hängt es immer vom konkreten Einzelfall vor Ort ab, ob Vertreter der ‚Letzten Generation‘ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden können. Es spricht aber viel dafür, dass Vertreter die Tatbestandsvoraussetzungen der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllen“, sagt er dem RND und erklärt das folgendermaßen: „Sie sind organisiert und verabreden sich ganz offenbar zur Begehung von Straftaten. Deshalb ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaften sorgfältig prüfen, ob eine solche Anklage erhoben werden kann.“ Die Entscheidung über eine Anklage obliege währenddessen allein der Justiz, nicht der Politik.

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Was ist eine kriminelle Vereinigung?

Doch was muss gegeben sein, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden? Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erläuterte das dem RND im Dezember vergangenen Jahres bereits so: „Eine kriminelle Vereinigung ist nach Strafgesetzbuch Paragraf 129 ein auf eine längere Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit einem übergeordneten gemeinsamen Interesse. Diese Vereinigung muss außerdem ihren Zweck oder ihre Tätigkeit auf die Begehung von nicht unerheblichen Straftaten richten.“ Dass das Wort „Tätigkeit“ hier mit aufgenommen sei, habe einen Grund, der sich gut an der Letzten Generation erklären lasse: „Der Zweck der Letzten Generation ist ja nicht, sich irgendwo festzukleben, sondern die Welt zu retten. Aber die Tätigkeiten sind trotzdem strafbar.“ Gemeint seien mit „nicht unerheblichen Straftaten“ solche, die mit mindestens zwei Jahren Höchststrafe bestraft werden können, erklärt Kempgens.

In Berlin ist die Klimaschutzgruppe derweil nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. Doch die entsprechende Prüfung der Senatsjustizverwaltung im Sommer fiel keineswegs völlig klar aus. Die Frage lasse sich nicht „eindeutig beantworten“, hieß es in dem internen „Prüfvermerk“ der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein „originärer Beurteilungsspielraum“ zu. Allerdings hätten auch die Entscheidungen in anderen Städten wie Potsdam und München für einen entsprechenden Anfangsverdacht keine „zwingenden Auswirkungen“ auf Berlin.

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Kritik vom FDP-Generalsekretär Lindemann an Berliner Entscheidung

Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte die Prüfung in ihrem Haus wegen Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort sah das Landgericht Potsdam den Anfangsverdacht, dass die Gruppe eine kriminelle Vereinigung sein könnte. Die Juristen der Senatorin schrieben im Juli, die Frage hinge „maßgeblich davon ab, ob von den begangenen oder geplanten Straftaten der Vereinigung eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ ausgehe. Das könne man in Berlin durchaus anders bewerten als in Bayern und Brandenburg.

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Der Berliner FDP-Generalsekretär Lars Lindemann kritisierte, der Senatsverwaltung für Justiz „fehlt augenscheinlich jeder Wille, (…) die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einzustufen und damit effektiver gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen“.

mit dpa-Material


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