Demoverbot in Leipzig: Ordnungsamt sieht sich nach Brandstiftungen in Entscheidung bestätigt
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Polizisten stehen an einer Kreuzung im Leipziger Stadtteil Connewitz. Nach dem Verbot drei linker Demonstrationen am Samstag in Leipzig hat die Polizei massive Präsenz in der Stadt gezeigt.
© Quelle: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbil
Leipzig.Nach den Brandstiftungen und Sachbeschädigungen am Wochenende in Leipzig sieht sich das Ordnungsamt in seinem Verbot der drei linken Demonstrationen bestätigt. Die Ereignisse am Samstag sowie in der Nacht zu Sonntag zeigten mehr als deutlich, dass die behördlichen Einschätzungen zutreffend gewesen seien, sagte Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes.
Die Polizei hatte in der Nacht brennende Autos und eine brennende Barrikade sowie Stein- und Farbbombenwürfe auf Bankfilialen registriert. Sie griff insgesamt sieben Tatverdächtige auf - vier Männer und drei Frauen.
Ordnungsamt-Leiter weiß um Eingriff in Versammlungsfreiheit
„Insgesamt hat die frühzeitige Kommunikation des Versammlungsverbotes und der polizeilichen Maßnahmen durch die Stadt Leipzig beziehungsweise die Polizeidirektion aus hiesiger Sicht jedoch die bundesweite Anreise von gewaltbereitem Klientel nach Leipzig maßgeblich reduziert“, sagte Loris.
Er betonte zugleich, dass ein Versammlungsverbot immer ein erheblicher Eingriff in die im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung formulierte Versammlungsfreiheit sei. „Deshalb gelten hier strenge Rahmenbedingungen, derer wir uns gerade in Leipzig besonders bewusst sind.“ Für die angemeldeten Versammlungen hätten jedoch „zureichende Tatsachen“ vorgelegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen unfriedlichen Verlauf der Demos erwarten ließen.
Am vergangenen Dienstag hatte die Stadt Leipzig das Verbot dreier Demonstrationen verkündet, für die seit Wochen im Internet unter dem Motto „Alle zusammen - autonom, widerständig, unversöhnlich!“ mobilisiert worden war. Als Grund nannte die Stadt die Gefahrenprognose der Polizei Leipzig sowie Lageeinschätzungen des Landesamts für Verfassungsschutz und Recherchen der Versammlungsbehörde. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte das Verbot.
RND/dpa