Lehrer nach Hetzvideos im Internet freigestellt

Die Vineta-Grundschule im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen.

Die Vineta-Grundschule im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen.

Berlin. Auf Nikolai N.s Kanal werden Verschwörungstheorien etwa über die Terroranschläge des 11. September 2001 und rechtsextreme Inhalte veröffentlicht. Videos zeigen, wie der Mann, der an der Vineta-Grundschule in Berlin-Gesundbrunnen Englisch, Sport und Musik unterrichtet, bei Veranstaltungen mit Politikern provoziert. Bei einer Veranstaltung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte er im Hinblick auf deren Flüchtlingspolitik alle Deutschen auf, „von ihrem Recht auf Selbstverteidigung“ Gebrauch zu machen.

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Aus Kreisen der Schulverwaltung hieß es, dass es an einer anderen Schule eine Beschwerde gegen den Mann wegen eines Videos gab, das er Schülern zeigte. Daraufhin habe er die Schule freiwillig gewechselt. Arbeitsrechtlich sei er seither nicht auffällig gewesen, hieß es weiter aus diesen Quellen. Es habe mit ihm mehrfach Gespräche bei der Schulaufsicht gegeben. Es sei davon auszugehen, dass wohl in letzter Zeit eine Radikalisierung bei dem Lehrer stattgefunden habe.

Der Berliner Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Tom Erdmann, kritisierte die Senatsverwaltung für Bildung: „Es ist schon fragwürdig, dass es erst eines Medienberichtes bedurfte, ehe man aktiv geworden ist“, sagte er der dpa. Denn der Mann sei ja offenbar schon zuvor auffällig geworden. Und es sei keinesfalls seine Privatsache, wenn er als Lehrer im Internet mit derart drastischen Inhalten unterwegs sei. Erdmann hält den Mann nicht mehr für den Schuldienst geeignet.

Die CDU-Bildungsexpertin Hildegard Bentele will mit Blick auf den aktuellen Fall die Regelungen zur Verfassungstreue angestellter Lehrer im öffentlichen Dienst auf den Prüfstand stellen. „Für beamtete Lehrer gilt auch bei außerdienstlichen Aktivitäten die Loyalitäts- und Mäßigungspflicht, Treue zum Grundgesetz und zur Landesverfassung sowieso“, sagte Bentele der Zeitung „Die Welt“ (Dienstag). Jetzt werde sich zeigen, ob bei den rechtlichen Regelungen nachgesteuert werden müsse.

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Von RND/dpa/epd

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