Buschmann plant neues Modell für Lebensgemeinschaften

Buschmann kündigte an, eine solche Wahlverwandtschaft „auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen“ zu wollen.

Buschmann kündigte an, eine solche Wahlverwandtschaft „auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen“ zu wollen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant ein neues gesetzliches Modell für Lebensgemeinschaften. „Es geht um die Möglichkeit, jenseits der Ehe rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online Samstag, Print Montag).

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Als Beispiele nannte der Justizminister alte Menschen, die zusammen leben möchten, nachdem sie ihre Partner verloren haben, oder zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützten. Buschmann kündigte an, eine solche Wahlverwandtschaft „auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen“ zu wollen.

Mit einer solchen „Verantwortungsgemeinschaft“ für Menschen, die keine Liebesbeziehung verbinde, nehme man niemandem etwas weg, „aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher“, sagte Buschmann. Ein solches Modell könne zum Beispiel eine Lösung sein „für Menschen, die im Alter ihren Partner verloren haben oder schon lange allein sind und sich fragen, ob sie den Alltag noch ohne Hilfe schaffen“, erläuterte Buschmann.

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Wenn sich etwa eine 80-Jährige und eine 70-Jährige für eine Wohngemeinschaft zusammentun wollten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können, dann gebe es viele rechtliche Probleme. Das fange beim Mietrecht an und gehe bis zu Auskunftsrechten beim Arzt. „Hier wollen wir Abhilfe schaffen“, sagte Buschmann.

Als weiteres Beispiel für eine Verantwortungsgemeinschaft nannte Buschmann zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen, die Kinder abwechselnd betreuen und sich im Alltag helfen wollten.

RND/epd

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