Beitragssätze müssen Anzahl der Kinder berücksichtigen

Lauterbach will Verfassungsgerichtsentscheidung zu Pflegebeiträgen in vorgegebener Frist umsetzen

Gesundheitsminister Karl Lautebach (SPD).

Gesundheitsminister Karl Lautebach (SPD).

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Pflegebeiträgen für Familien mit mehreren Kindern in der vorgegebenen Frist umzusetzen. „Die Zahl der Kinder muss bei der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Diesen Beschluss werden wir in der erklärten Frist umsetzen“, fügte er hinzu.

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„Die Pflegeversicherung muss aber auch grundsätzlich solider finanziert werden. Auch das werden wir angehen“, sagte Lauterbach. „Der Koalitionsvertrag ist dafür die Grundlage.“

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten entschieden, dass die Beitragssätze die konkrete Zahl der Kinder berücksichtigen müssen. Sie müssen demnach bis Ende Juli 2023 angepasst werden.

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