Schutz vor Coronavirus

„Nicht mehr so hingucken“: NRW-Gesundheitsminister Laumann gibt Kommunen Tipps zur Teil-Impfpflicht

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt den kommunalen Gesundheitsämtern wenige Wochen vor dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein lasches Vorgehen bei den Kontrollen.

Düsseldorf. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) empfiehlt den kommunalen Gesundheitsämtern wenige Wochen vor dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein lasches Vorgehen bei den Kontrollen. „Man muss kein großer Prophet sein, wie das da bei der sogenannten Ampel läuft. Also ich sehe ja nicht, wie die sich auf eine Impfpflicht einigen sollen.“

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Das sagte der NRW-Gesundheitsminister bei einer Veranstaltung der „Rheinischen Post“ am Mittwochabend, wie die Zeitung berichtete. Also werde die bundesweite Regelung zum Jahresende auslaufen. „Und ein kluges Gesundheitsamt, würde ich jetzt sagen, sollte im November auch nicht mehr so hingucken“, fügte Laumann dem Zeitungsbericht zufolge hinzu.

Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Diese Regelung gilt per Gesetz bislang nur bis zum Jahresende 2022. Die Impfpflicht gilt seit 16. März in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für die Beschäftigten. Dazu gehören etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Beschäftigte mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Die Städte müssen zu den Ungeimpften Kontakt aufnehmen und eine Anhörung organisieren.

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Bußgeld bis 2500 Euro

Wenn keine Rückmeldung kommt, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollten sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung berücksichtigt werden.

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Die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Laut einer Abfrage des NRW-Gesundheitsministeriums bei den Kommunen von Ende August sind bis dahin landesweit 2206 Bußgeldverfahren und 533 Betretungsverbote erlassen worden. Allerdings lagen dabei nicht von allen Kommunen Daten vor. Nach einer Erhebung des Statistischen Landesamtes arbeiten in Nordrhein-Westfalen im Gesundheitswesen in den Krankenhäusern knapp 300.000 Beschäftigte, in Altenheimen sind es knapp 170.000.

RND/dpa

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