Nach gescheitertem Ausschlussverfahren

SPD-Chef Klingbeil: Schröder soll in Partei bleiben

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, Archivbild).

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, Archivbild).

Berlin. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat sich für den Verbleib von Altkanzler Gerhard Schröder in der Partei ausgesprochen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

„Das ist ja sogar geprüft worden von einer Schiedskommission – ein juristisches Verfahren, das klar gesagt hat: Er hat sich politisch falsch geäußert“, sagte Klingbeil im ARD-Sommerinterview, das am Sonntagabend ausgestrahlt werden sollte. „Aber er hat sich nicht in dem Sinne juristisch falsch geäußert, dass es Gründe gäbe, ihn auszuschließen. Und ich sage Ihnen: Gerhard Schröder ist ein Kanzler gewesen, der dieses Land geprägt hat, der viele richtige Entscheidungen getroffen hat.“ Beim Thema Russland habe Schröder allerdings „eindeutig falsch“ gelegen. Damit sei er in der Partei isoliert.

Altkanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag
Bildnummer: 51052270  Datum: 08.11.2005  Copyright: imago/Douglas Abuelo
Bundeskanzler Gerhard Schröder (GER/SPD) im Bundestag Berlin, Personen; 2005, Berlin, Politiker; , quer, Kbdig, Gruppenbild, close, Bundespolitik, Politik, Deutschland, Randbild, People

Im Frühjahr entzog der Haushaltsausschuss des Bundestages Altkanzler Schröder dessen Anrecht auf ein Büro und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Co-Vorsitzende legte Schröder Austritt nahe

Klingbeils Co-Vorsitzende Saskia Esken hatte Schröder vor Monaten nahegelegt, aus der Partei auszutreten. Die parteiinterne Kritik an Schröder richtet sich gegen seine Nähe zu Russland. Der Altkanzler gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Anfang August hatte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover jedoch in erster Instanz entschieden, dass Schröder mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen habe. Mehrere der SPD-Gliederungen, die das Parteiordnungsverfahren gegen den Altkanzler ins Rollen gebracht hatten, wollten jedoch Berufung einlegen.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Deutschland
 
Sonstiges

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken