Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat

Kreise: Länder kippen verpflichtende Tests für erkrankte Schulkinder zur Rückkehr in den Unterricht

Ab Oktober müssen Schulkinder doch keinen bestätigten Test mehr vorlegen.

Ab Oktober müssen Schulkinder doch keinen bestätigten Test mehr vorlegen.

Berlin. Die unionsgeführten Länder haben die Regel im Infektionsschutzgesetz, wonach Schulkinder eine bestätigte Testung benötigen, um nach einer Corona-Infektion oder einem Krankheitsverdacht wieder am Unterricht teilzunehmen, gekippt. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Länderkreisen. Demnach soll in der heutigen Abstimmung im Bundesrat eine Protokollerklärung ergänzt werden. Sie liegt dem RND vor. Aus Länderkreisen hieß es, die Bundesregierung wolle eine Formulierungshilfe vorlegen, mit der Corona wieder aus der Paragraph-34-Liste der Infektionskrankheiten des Gesetzes gestrichen werde. In der Notiz hieß es darüber hinaus, dass der Bundesrat am 7. Oktober abschließend darüber beratend wird.

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Scharfe Kritik aus den Ländern

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sollte das Coronavirus eigentlich in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden wie Cholera, Masern, Keuchhusten und Pest. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürften Schulen und Kitas dem Gesetzesentwurf zufolge dann nur mit einem bestätigten negativen Test wieder betreten.

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Die unionsgeführten Länder, darunter Hessens und Schleswig-Holstein, hatten daran scharfe Kritik geäußert, weil dies für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Branchen nicht gilt. Am Donnerstag liefen Gespräche dazu noch an.

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