„Nationale Egoismen schaden dem Schengenraum“

Kritik aus Deutschland: Schweizer winken Migrierende einfach durch

Wer aus der Schweiz (Foto) und Österreich in den Kreis Rendsburg-Eckernförde einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Damit soll das Coronavirus eingedämmt werden. Mit seiner Verfügung macht Landrat Rolf-Oliver Schwemer einen Alleingang, denn nicht einmal das Robert-Koch-Institut zählt die beiden Länder zu den Risikogebieten.

Der Umgang mit Asylsuchenden an der schweizer Grenze wirft Fragen auf.

Die Schweiz schickt Hunderte ankommende Migrantinnen und Migranten, die in andere Länder reisen wollen, weiter nach Basel an die Grenze zu Deutschland und Frankreich. Die Polizei im Kanton St. Gallen bestätigte der Zeitung „NZZ am Sonntag“ die Praxis: „Wir erlauben formell die Weiterreise“. Nun kommt Kritik aus Deutschland. „Wenn diese Berichte zutreffen, betreibt die Schweiz ein reines Durchwinken“, sagte Andrea Lindholz, die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, der Zeitung. „Nationale Egoismen schaden dem Schengenraum.“

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Das Schweizer TV‑Magazin „Rundschau“ hatte Anfang Oktober gezeigt, dass die Schweizer Bahn SBB Migrantinnen und Migranten, die aus Österreich in Buchs im Kanton St. Gallen eintreffen, eigene Waggons für die Weiterfahrt über Zürich nach Basel bereitstellt. Für Lindholz fördert die SBB damit die illegale Einreise nach Deutschland. Sie forderte ein Einschreiten der Schweizer Behörden. „Die Schweiz muss ihre Pflichten als Mitglied des Schengenraumes erfüllen und gegen illegale Migration vorgehen.“

Schweizer Staatssekretariat: Rechts­grund­lage fehlt

Das Schweizer Staatssekretariat für Migration sieht demnach aber keine Rechts­grundlage, um die Menschen festzuhalten. Und bevor ein Dublin-Verfahren durch sei, das feststellen soll, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sei, seien die Menschen längst weitergereist. „Für Personen, die nicht mehr anwesend sind, kann kein Dublin-Verfahren durchgeführt werden“, sagte der Sprecher des Staats­sekretariats für Migration der Zeitung.

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Die Professorin für Migrationsrecht, Sarah Progin-Theuerkauf, bezeichnete die Weiterleitung der Migranten in der „Rundschau“-Sendung als „Rechtsverstoß, und das ist nicht mit dem Dublin-Abkommen vereinbar“. Denn ein Asylverfahren müsse in dem Land durchgeführt werden, in das ein Flüchtling nachweislich zuerst einreiste. Ein anderer Professor für Migrationsrecht, Alberto Achermann, sieht das anders: „Dublin greift erst, wenn eine Person ein Asylgesuch stellt“, sagte er der „NZZ am Sonntag“. Das tun die Migrierenden, die in Buchs ankommen, in der Regel nicht.

RND/dpa

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