Buschmann zu Kriegsverbrechen in der Ukraine: „Müssen auch die russische Führung belangen“
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu Beginn des Treffens der G7-Justizministerinnen und -minister im Auswärtigen Amt.
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Berlin/Hannover. Bei der Verfolgung von in der Ukraine verübten Kriegsverbrechen wollen die G7-Staaten auch Russlands Präsident Wladimir Putin zur Rechenschaft ziehen. „Es besteht große Einigkeit, dass wir auch die russische Führungsriege belangen müssen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag nach dem Treffen mit seinen G7-Amtskollegen in Berlin.
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Amtierende Staats- und Regierungschefs sowie Außenminister können sich allerdings gegenüber staatlichen Gerichten im Ausland uneingeschränkt auf persönliche Immunität berufen. Deshalb sucht die ukrainische Regierung international Unterstützung für die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals. Buschmann rief zudem den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auf, gegen die russische Führung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln.
Die jüngsten russischen Angriffe auf die Energieversorgung in der Ukraine verurteilte Buschmann aufs Schärfste. Die gezielte Vernichtung ziviler Infrastruktur sei „verabscheuenswürdig“ und „ein schlimmes Kriegsverbrechen“. Putin benutze Kälte als Waffe. Das Ziel sei ausschließlich, „dass viele Menschen dem Winter zum Opfer fallen“.
Zentrale Kontaktstellen für Zeugen
Um ihre Ermittlungen zu in der Ukraine verübten Kriegsverbrechen besser zu koordinieren, vereinbarten die Justizminister der G7-Staaten die Einrichtung einer konkreten Kontaktstelle in jedem Staat. Buschmann sagte nach dem Treffen der Minister am Dienstag in Berlin: „Wir waren uns alle einig, dass abscheulichste Kriegsverbrechen in der Ukraine stattfinden.“ Bei der verbesserten Zusammenarbeit gehe es vorrangig darum, Beweismaterial zu sichern und Doppelarbeit zu vermeiden. Zu den Beratungen waren auch eine Delegation aus der Ukraine sowie der IStGH-Chefankläger Karim Ahmad Khan eingeladen.
Opfer, die Zeugenaussagen machten, sollten zu sexualisierter Gewalt und anderen traumatisierenden Erlebnissen beispielsweise nicht mehrfach aussagen müssen. Allein die ukrainischen Behörden hätten fast 50.000 Kriegsverbrechen registriert und bislang mehr als 600 tatverdächtige Personen ermittelt, berichtete Buschmann.
Aber auch in Deutschland werden jetzt schon Beweise gesammelt. Auf dem Hilfsportal der Bundesregierung „Germany4Ukraine“ werden Geflüchtete aufgefordert, sich für Zeugenaussagen zu Kriegsverbrechen an die nächstgelegene Polizeidienststelle zu wenden. Auf diesem Weg sind beim Bundeskriminalamt bereits zahlreiche Hinweise eingegangen.
„Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben“
Buschmann betonte, von der Zusammenkunft gehe das Signal aus: „Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben.“ Der ukrainische Generalstaatsanwalt, Andrij Kostin, sagte, die Ukrainer kämpften an zwei Fronten: einerseits, um die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen, und andererseits, um Gerechtigkeit „für alle Opfer dieses unprovozierten Angriffs“ zu erreichen.
In ihrer Abschlusserklärung kündigten die Teilnehmer eine verstärkte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen an, die Kriegsverbrechen dokumentieren. Die Zahl der Staaten, die den Vorstoß für ein Sondertribunal zur Verfolgung von russischen Verbrechen in der Ukraine unterstützten, sei in den vergangenen Wochen gestiegen, sagte Kostin. Die Ukraine will, dass sich ein solches Tribunal mit der Völkerrechtsstraftat der Aggression befasst. „Wir sind offen dafür, dies zu diskutieren“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.
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Deutschland und Frankreich für Verfolgung von Sanktionsverstößen
Luft nach oben sehen Reynders und auch Buschmann zudem bei der Durchsetzung der gegen Russland als Reaktion auf den im Februar begonnenen Angriffskrieg verhängten Sanktionen. In einem Gastbeitrag, den der FDP-Politiker gemeinsam mit dem französischen Justizminister Éric Dupond-Moretti für die „Legal Tribune Online“ verfasst hat, heißt es: „Als Justizminister Frankreichs und Deutschlands sind wir der Ansicht, dass wir darüber noch hinausgehen und Sanktionsverstöße nicht nur gemeinsam bestrafen, sondern auch gemeinsam verfolgen müssen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union ausgeweitet wird.“
Dem G7-Zusammenschluss wirtschaftsstarker Demokratien gehören neben der Bundesrepublik auch Frankreich, Italien, Japan, Kanada, die USA und Großbritannien an. Deutschland hat bis Jahresende den Vorsitz, 2023 übernimmt Japan die Präsidentschaft.
RND/jst/dpa