Nach Kritik: Telefon-Krankschreibung wegen Erkältung weiter möglich

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen auf einem Tisch (Symbolfoto).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen auf einem Tisch (Symbolfoto).

Berlin. Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit.

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Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen.

Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

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Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken.

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der Nachrichtenagentur dpa gesagt, er sei nach Gesprächen mit allen Beteiligten zuversichtlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen „im Lichte der Debatte zeitnah eine gute Lösung“ zur telefonischen Krankschreibung finden werde.

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Von Ärzteverbänden, Gesundheitspolitikern und Verbraucherschützern hatte es anhaltende Kritik daran gegeben, dass die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen an diesem Montag ausläuft.

Die Möglichkeit war im Zuge der Corona-Krise im März eingeführt, aber am Freitag vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) nicht mehr verlängert worden - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern.

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RND/dpa

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