Neuer Gesetzentwurf

So will Lauterbach die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege verbessern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege durch konkrete Personalvorgaben verbessern, um den Beruf attraktiver zu machen und damit den akuten Fach­kräftemangel zu lindern. „Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern ist eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus essentiell“, heißt es im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, dessen Entwurf dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Nach einer Erprobungsphase im kommenden Jahr soll dem Entwurf zufolge ab 2024 in allen Krankenhäusern verbindlich eine Methode eingeführt werden, mit der der Personalbedarf anhand des tatsächlichen Pflege­aufwands für die Patientinnen und Patienten bestimmt wird. Ab 2025 müssen Kliniken mit Sanktionen rechnen, wenn sie dauerhaft gegen die Vorschriften verstoßen. Generell ausgenommen von den neuen Vorgaben sind Krankenhäuser, in denen es Tarifverträge zur Entlastung des Pflegepersonals gibt.

Minutenwerte für jeden Patienten

Konkret geplant ist die bundesweite Einführung eines Systems, dass von der Deutschen Krankenhaus­gesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelt wurde. Bei der sogenannten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) werden die Patienten täglich je nach Pflegebedarf in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt.

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Dabei wird unterschieden nach Körperpflege, Ernährung oder Mobilisierung sowie nach der speziellen Pflege nach Operationen oder der Wund- und Heilbehandlung. Jeder Stufe sind bestimmte Minutenwerte zuge­ordnet. Dadurch ergibt sich für jeden Patienten eine bestimmte Zeit, aus der der Personalbedarf abgeleitet werden kann. Aus der Differenz zwischen Ist- und Sollbesetzung lässt sich dann die konkrete Personal­situation eines Krankenhauses ablesen.

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Nach den Plänen von Lauterbach wird nach der Einführung des Systems die erlaubte Abweichung zur Sollstärke des Personals schrittweise reduziert. Die konkreten Vorgaben sollen aber erst bis 30. November 2023 per Rechtsverordnung festgelegt werden, wenn eine erste Bestandsaufnahme vorliegt. „Die Festlegung der Erfüllungsgrade soll sich an realisierbaren Werten orientieren und die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte berücksichtigen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Verordnung soll auch geregelt werden, welche Qualifikation das Pflegepersonal zur Erfüllung der Sollbesetzung haben muss. Das System soll für die Pflege von Erwachsenen und Kindern gelten, allerdings nicht auf Intensivstationen.

Mehrbedarf von bis zu 80.000 Pflegekräften

Der Gesetzentwurf enthält keine Prognose darüber, welcher zusätzliche Personalbedarf sich aus den neuen Personalvorgaben ergibt. Die Entwickler des Systems gehen nach früheren Angaben von einer notwendigen Aufstockung um 40.000 bis 80.000 Pflegekräfte aus . Offen ist allerdings, ob es gelingt, tatsächlich so viele Pflegekräfte zu gewinnen. Aktuell ist der Arbeitsmarkt weitgehend leer gefegt. Derzeit sind in der Kranken­pflege rund 700.000 Menschen beschäftigt.

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Die Krankenkassen halten das System für untauglich. Bemängelt wird unter anderem, dass in diesem System durch die Einstufung zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Der Spitzenverband der Kassen setzt auf ein Verfahren, bei dem der Bedarf für jede Station automatisch aus den digitalen Krankenhausakten der Patienten generiert wird.

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