Kontaktverbot in Deutschland wegen Corona: Was ist erlaubt - und was nicht?
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Hundebesitzer dürfen auch im Falle einer Ausgangssperre ihre Hunde ausführen. Dafür sollen sie aber nah an ihrer Wohnung bleiben und die Runden kurz halten.
© Quelle: Swen Pförtner/dpa
Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, setzen immer mehr Regionen auf einen absoluten Shutdown. Häuser und Wohnungen dürfen dann nur noch in Ausnahmefällen verlassen werden, etwa um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen. Polizisten kontrollieren die Menschen auf den Straßen. In Deutschland gibt es seit dem Wochenende ein Kontaktverbot, das Treffen von mehr als zwei Personen, die nicht zu einer Familie oder einem Haushalt gehören, verbietet.
Corona in Europa: Was gilt in anderen Ländern?
Italien als das am stärksten von Covid-19 betroffene Land in Europa hat bereits vor mehr als einer Woche eine Ausgangssperre für seine Bürger verhängt.
Frankreich, Belgien und Spanien zogen jeweils landesweit nach, Teile Österreichs sind ebenfalls größtenteils lahmgelegt.
Auch auf Zypern, in Finnland und Großbritannien gelten mittlerweile verschärfte Beschränkungen.
Einzig in Schweden läuft das Leben noch weitgehend normal, Kneipen und Restaurants haben weiterhin geöffnet. manche Unternehmen, die bereits geschlossen hatten, öffnen sogar wieder. Wie die Zeitung Expressen berichtet, ist die landesweite Fitnesskette Sats ab morgen wieder für Kunden da. “Ja, nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde haben wir beschlossen, dass wir unsere Trainingscenter in Schweden wie geplant wieder am 26. März öffnen können”, bestätigte Sprecherin Malin Selander Expressen per Email. Und in Åre, dem Haupt-Skiort des Landes, sind 35.000 Hotelbetten belegt.
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In Schweden heißt es weiter Skål (Prost) in den Kneipen – wie hier im Pub "Half Way Inn" in Stockholms Zentrum.
© Quelle: Ali Lorestani/TT News Agency/dpa
Ausgangsbeschränkungen in Deutschland: Wo gibt es sie?
Außer in Bayern gibt es flächendeckend keine Ausgangsbeschränkungen in Deutschland, beziehungsweise werden sie nicht so genannt.
Das Kontaktverbot der Bundesregierung ist keine Ausgangssperre. Man darf spazieren gehen oder Sport an der frischen Luft machen, aber mehr als zwei Personen dürfen sich nicht gleichzeitig zusammen draußen aufhalten – es sei denn, es handelt sich um Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt.
Ansonsten gilt: Zu fremden Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Geschäfte, die noch geöffnet haben, wie etwa Baumärkte, können Einlassbeschränkungen erlassen, um den vorgeschriebenen Mindestabstand zu wahren.
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Vor einem Baumarkt in Dortmund hat sich eine lange Schlange mehr oder weniger geduldig wartender Heimwerker gebildet.
© Quelle: imago images/Cord
Was ist eine Ausgangssperre, was eine Ausgangsbeschränkung und was ein Kontaktverbot?
Der Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung benutzt weder das Wort Ausgangssperre noch den Begriff Ausgangsbeschränkung. Das Kontaktverbot regelt nicht, wo Menschen sich aufhalten dürfen, sondern nur, in welcher Anzahl. So muss etwa ein Spaziergang allein oder zu zweit nicht begründet werden.
Eine generelle Ausgangssperre, wie sie etwa in Diktaturen gern bei politischen Unruhen verhängt wird, um die Kontrolle über das entsprechende Land zu gewinnen oder zu behalten, wäre in Deutschland begrifflich nicht durchsetzbar – auch in Bezug auf die Erinnerungen vieler ostdeutscher Bürger.
De facto gilt eine Ausgangssperre (Quarantäne) aber in Neustadt am Rennsteig in Thüringen, wo man den Ort zwei Wochen lang weder verlassen noch betreten darf.
Die Ausgangsbeschränkung in Bayern wiederum verlangt eine triftige Begründung, warum man sein Zuhause verlassen hat.
Weltweit sind nach Angaben der Agentur AFP derzeit 2,6 Milliarden Menschen von Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie betroffen. Das ist rund ein Drittel der Weltbevölkerung. Als erstes Land komplett dichtgemacht hatte Anfang März Israel.
Was ist weiterhin erlaubt?
Um die Grundversorgung zu gewährleisten, gibt es allerdings Ausnahmen. Ausdrücklich erlaubt sind:
- Lebensmitteleinkäufe
- Arztbesuche
- Besuche von Apotheken, Tankstellen und Banken
- Fahrt zur Arbeit, wenn Home Office nicht möglich ist
- Sport im Freien, sofern man dabei allein ist, wie zum Beispiel Fahrrad fahren, Joggen, Walken oder Skaten
- Gassigehen mit dem Hund, so lange man in Wohnungsnähe bleibt
Auch Familienzusammenführungen und die Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger sind weiterhin möglich.
Raus an die frische Luft
Virologen geben für Spaziergänge allein oder im Kreis der Familie grünes Licht: “Aus der Epidemiologie gibt es dafür, dass man nicht mehr an die frische Luft darf, kein Argument”, sagt Virologe Alexander Kekulé, Chef des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, bei einem Fernsehinterview zum Thema.
Auch Charité-Virologe Christian Drosten betonte im NDR-Podcast, es sei eine gute Idee, nach draußen zu gehen. Das Virus steht laut Drosten nicht stundenlang als Wolke in der Luft, sondern zirkuliere nur wenige Minuten und falle dann relativ schnell zu Boden. “Es ist also nicht so, dass wenn man sich beim Spazierengehen begegnet, sofort infiziert”, sagt er.
“Lassen Sie mich versichern: Für jemanden wie mich, für die Reise- und Bewegungsfreiheit ein schwer erkämpftes Recht waren, sind solche Einschränkungen nur in der absoluten Notwendigkeit zu rechtfertigen. Sie sollten in einer Demokratie nie leichtfertig und nur temporär beschlossen werden – aber sie sind im Moment unverzichtbar, um Leben zu retten.
Angela Merkel, Bundeskanzlerin