Klimaschutzpaket: Kein Wunschzettel – aber besser als oft behauptet
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Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Mit einer entspannten Woche hatte niemand im Bundesumweltministerium gerechnet. Schließlich soll am Mittwoch das Klimapaket der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele 2030 beschlossen werden – das Bündel aus Gesetzen und Maßnahmen zu deren Umsetzung ist das zentrale Projekt von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Dass am Montagmorgen derart viel Druck und Hektik in den Fluren des Baus am Potsdamer Platz herrschen würde, hatte dort allerdings niemand erwartet.
Eilig lädt die Kommunikationsabteilung zur Pressekonferenz ein. Das Haus sieht sich in Erklärungsnot. Staatssekretär Jochen Flasbarth will einiges richtigstellen.
Am Abend zuvor hat der „Spiegel“ eine heikle Meldung veröffentlicht: „Regierung schwächt Klimaschutzziele ab“. Demnach fiele der finale Gesetzentwurf aus dem Ministerium hinter die ursprünglichen Pläne zurück. So enthalte er für das Jahr 2040 kein nationales Ziel zur CO₂-Einsparung. Das Vorhaben, Deutschland bis 2050 CO₂-neutral zu machen, werde jetzt nur „verfolgt“, aber die Umsetzung nicht mehr versprochen. Überdies sei ein noch zu gründender Klimarat in seinen Kompetenzen bereits beschnitten worden. So stehe es in einem Papier, das der Redaktion exklusiv vorliege.
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Aufregung in der Klimadebatte
Tatsächlich steht das „Papier“ seit Samstag im Netz, hochgeladen vom Ministerium selbst. Und auch die Einordnung der Details über die Veränderungen im Gesetzesentwurf ist nicht ganz zutreffend. Dass die Meldung dennoch große Wucht entfaltet, liegt wohl in der Aufgeregtheit begründet, mit der zurzeit alles rund um den Klimaschutz diskutiert wird.
Im großen Besprechungssaal des Bundesumweltministeriums erlebt man am Montagvormittag einen Mann in der Defensive. Staatssekretär Flasbarth, seit Jahrzehnten dem Klimaschutz verschrieben, gilt als maßgeblicher Architekt des Klimapakets. Also verteidigt er es.
Draußen versammeln sich Aktivisten
Der vorliegende Entwurf berge keinerlei substanzielle Abschwächungen. „Dieser Gesetzentwurf enthält alles, was man benötigt, um guten Klimaschutz in Deutschland zu machen und die Ziele zu erreichen“, sagt Flasbarth. Ganz in der Nähe des Ministeriums versammeln sich derweil Aktivisten, um mit der Blockade des Potsdamer Platzes gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu protestieren. Flasbarth wirkt angespannt. Etwa zur selben Zeit beklagt ein Ministeriumssprecher bei der Regierungsbefragung im Haus der Bundespressekonferenz, dass derzeit viel Meinung und Missverständnisse in Umlauf seien.
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„Meinung und Missverständnisse“
Der Vorwurf des abgeschwächten Klimapakets speist sich aus dem Vergleich des jetzigen Entwurfs mit dem, den Ministerin Schulze im Februar dieses Jahres vorgelegt hatte. Das Papier las sich tatsächlich wie ein Wunschzettel Klimabewegter. Darin waren Forderungen enthalten, von denen die Beamten wussten, dass sie im Laufe der Verhandlungen mit den anderen Ministerien und den Fraktionen verschwinden würden; Verhandlungsmasse.
Gemessen am damaligen Widerstand aus der Union ist erstaunlich viel von den Ursprungsplänen im Gesetzentwurf erhalten geblieben – eine Übersicht:
Die Sektorziele: Die Klimaschutzziele der Bundesregierung werden auf die einzelnen Ministerien heruntergebrochen. So weiß jedes Ministerium, wie viel pro Jahr in seinem Bereich zu tun ist, um das Klimaziel für 2030 – eine Emissionsreduktion um 55 Prozent gegenüber 1990 – zu erreichen. Damit steht erstmals jedes Ressort in der Verantwortung.
Überprüfbarkeit: Das Umweltbundesamt veröffentlicht Daten zum jährlichen CO₂-Ausstoß im Zuständigkeitsbereich eines jeden Ministeriums. Verfehlt ein Ministerium sein Ziel, muss es binnen drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Das wird dann rasch von der Bundesregierung beschlossen – nicht aber vom Bundestag.
Klimarat: Hier gibt es tatsächlich einen Unterschied zum ursprünglichen Gesetzentwurf: Die Expertenkommission soll keine Maßnahmen vorschlagen, sondern lediglich die objektive Zahlengrundlage schaffen. Für klimapolitischen Ratschlag sind dann weiterhin die Behörden der Bundesregierung zuständig – oder auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen.
Treibhausgasneutralität: Ursprünglich wurde die Treibhausgasneutralität für 2050 eigens in einem Paragrafen als Ziel formuliert – nun taucht der Punkt in der Passage über den Zweck des Gesetzes auf. Demnach sieht sich das Gesetz dem Ziel verpflichtet, dass Deutschland 2050 nicht mehr CO₂ ausstößt, als es binden kann.
Klimaziel 2040: Das fehlt im aktuellen Entwurf tatsächlich. Da jedoch die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken und 2050 bei null liegen müssen, lässt sich der Wert für 2040 leicht ermitteln.
Strafzahlungen: Dafür ist nicht die Bundesregierung zuständig, sondern die EU-Kommission. Ab dem kommenden Jahr muss Deutschland Verschmutzungsrechte bei EU-Nachbarn erwerben, weil es seine Klimaziele verfehlt – diese sind in die europäischen Klimaschutzziele eingebettet.
Fazit: Die Bundesregierung fällt nicht hinter ihre eigenen Ansprüche zurück. Die aber hätten gewiss ambitionierter sein können.
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© Quelle: AFP