Gesetzentwurf nicht ausreichend: Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Klimaschutz
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Abgeordnete haben im Bundesrat über das Klimaschutzgesetz diskutiert.
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Berlin. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am geplanten Bundesklimaschutzgesetz. Die bisher geplanten Regelungen würden dem Ziel, die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der Menschen abzumildern, noch nicht ausreichend gerecht werden, erklärte die Länderkammer nach einer längeren, ersten Beratung des geplanten Gesetzes an diesem Freitag.
Der Bundesrat mahnte darüber hinaus eine faire und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden an.
So müsse der Bund etwa bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr unterstützen. Außerdem äußerten die Länder die Erwartung, dass der Bund die zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand mit angemessenen Förderprogrammen auffange.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein
Im Jahr 2045 - und damit fünf Jahre früher als in der geltenden Gesetzesfassung - soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau erreicht sein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeiträume ab 2031 zu regeln.
Geänderter Gesetzentwurf nach Ablehnung des Verfassungsgerichts
Mit Beschluss vom 24. März 2021 entschieden die Richter in Karlsruhe, dass die maßgeblichen Vorgaben des geltenden Gesetzes mit den Grundrechten unvereinbar seien, soweit eine solche Fortschreibung fehle. Nur knapp zwei Wochen später hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für ein geändertes Klimagesetz vorgelegt.
Im weiteren Verfahren wird die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats eine Gegenäußerung verfassen und diese dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen.
Dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
RND/dpa