Klatsche für Klöckner: SPD lässt freiwilliges Tierwohllabel scheitern

Die Agrarministerin Julia Klöckner bei einer Pressekonferenz.

Die Agrarministerin Julia Klöckner bei einer Pressekonferenz.

Berlin. Wenn am kommenden Mittwoch das Bundeskabinett, wie derzeit geplant, die „Verordnung zur Verwendung des Tierwohlkennzeichens“ beschließt, wird das für die zuständige Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nicht der erhoffte Triumph.

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Immerhin hat sie es dann geschafft, dass ihr Prestigeprojekt, das sie während dieser Legislatur mit großer Öffent­lich­keits­arbeit und vielen Aktionen in ihrem Ministerium verkauft hat, wider Erwarten doch noch vor der Bundestagswahl vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Klöckners Verordnung sieht freiwilliges Tierwohllabel vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat ihren Widerstand nach mehrfachen Verhandlungen und Änderungen am Verordnungstext also aufgegeben. Klöckners Verordnung sieht vor, dass die deutschen Lebensmittelproduzenten freiwillig das Niveau der Haltungsbedingungen von Tieren kennzeichnen können, aber nicht müssen.

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Doch beim Kabinettsbeschluss wird es bleiben, wie die SPD-Bundestagsfraktion nun dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärt hat: Im Parlament wollen die Sozialdemokraten ihre Zustimmung zum Regierungsentwurf verweigern – und Klöckners freiwilliges Tierwohllabel damit scheitern lassen.

Notwendig ist ein verpflichtendes Tierwohllabel, das auf klaren Kriterien für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Schweinen, Rindern und Geflügel beruht.

Matthias Miersch,

SPD-Fraktionsvize

„Freiwilligkeit reicht hier nicht. Notwendig ist ein verpflichtendes Tierwohllabel, das auf klaren Kriterien für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Schweinen, Rindern und Geflügel beruht“, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch dem RND.

„Damit eine Tierwohlkennzeichnung erfolgreich ist, muss sie verpflichtend sein.“ Nur so würden die Anstrengungen der heimischen Landwirte sichtbar, so Miersch. „Bundesministerin Klöckner ist mit ihrem freiwilligen ‚Tierwohllabel light‘ auf ganzer Linie gescheitert. Sie wird dafür keine Mehrheit im Bundestag erhalten.“

SPD-Fraktionsvize Miersch nennt Entwürfe „absolut ungenügend“

Miersch nennt die vorliegenden Entwürfe, sowohl für die Verordnung als auch für ein entsprechendes Gesetz, „absolut ungenügend“: Es fehlten klar festgelegte Kriterien für künftige Anforderungen an die Nutztierhaltung.

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Diese sollte eigentlich die von Klöckner eingesetzte Borchert-Kommission erarbeiten, in der Vertreter von Ländern, Tierhaltern, Wissenschaft sowie von Wirtschafts- und Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzverbänden einen gesamtgesellschaftlichen Konsens anstreben.

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Dann könnte es einerseits eine klare Kennzeichnung des Niveaus der Haltungsbedingungen geben – also auch eine Kennzeichnung für unzureichende Zustände, vergleichbar mit den Zahlencodes auf Hühnereiern – und andererseits die Planungssicherheit, die die Bauern für ihre Investitionen in bessere Haltungsbedingungen verlangen. Das Agrarministerium habe die Arbeit der Kommission aber zu wenig unterstützt, so Miersch.

So fehle es weiter an klaren Vorgaben für das Tierwohl, etwa im Baurecht. Eine entsprechende Reform blockiere jedoch die CDU/CSU.

Bundesrat votierte gegen freiwillige Lösung

Anfang März hatte der Bundesrat, vor allem auf Betreiben des SPD-regierten Niedersachsen, gegen eine freiwillige Lösung votiert: Die Länderkammer sieht vielmehr „die möglichst zeitnahe Einführung eines staatlichen verpflichtenden Tierwohllabels als einen wichtigen Baustein des Umbaus der Tierhaltung“.

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Ende März hatte auch der Bundesrechnungshof empfohlen, „die Einführung eines freiwilligen Tierwohlkennzeichens nicht weiter voranzutreiben und insbesondere keine weiteren Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen“, wie es in seinem Bericht heißt.

Weiter beanstandete er, das Agrarministerium habe die Alternativen zu seinem Freiwilligkeitsplan nicht genug abgewogen. Er bezweifle, dass „eine freiwillige Kennzeichnung dem Staatsziel Tierschutz entspricht“ und eine nachhaltige Verbesserung des Tierwohls erreicht.

Bauernverband: Die freiwillige Kennzeichnung muss ergänzt werden

Selbst der Deutsche Bauernverband hatte erklärt, eine freiwillige Kennzeichnung müsse „perspektivisch durch eine verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung ergänzt werden“.

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„Maßgeblich für den Markterfolg jeglicher Label, Programme oder Kennzeichnungsregelungen ist die Einbeziehung insbesondere des Fleischwarensegments, aber auch des Großverbraucher- und Außer-Haus-Bereichs“, befand die Agrarlobby. „Für die Einbindung dieser Bereiche ist eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform erforderlich.“

Ohne Kennzeichnungspflicht läge der Vorteil bei ausländischen Produzenten, die unter schlechteren Haltungsbedingungen Fleisch herstellen, als es in Deutschland erlaubt ist, die es dem Verbraucher dann aber nicht einmal kenntlich machen müssten.

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