Kläger mittlerweile verstorben: Verfassungsgericht entscheidet nach Jahren über Sterbehilfe

„Endlich ein Schritt nach vorn“: Helmut Feldmann hat bereits im Jahr 2015 eine Verfassungsbeschwerde zur Sterbehilfe eingereicht.

„Endlich ein Schritt nach vorn“: Helmut Feldmann hat bereits im Jahr 2015 eine Verfassungsbeschwerde zur Sterbehilfe eingereicht.

Karlsruhe. Es gab Monate, in denen sich Helmut Feldmann sicher war, dass er diesen Moment nicht erleben würde. Der 72-jährige frühere Elektrotechniker aus Marl leidet an der Lungenkrankheit COPD. Zwischendurch waren die Beschwerden schon so stark, dass ihn selbst kurze Wege zu Fuß überanstrengten. Seit einer Operation Ende vergangenen Jahres geht es ihm aber wieder besser – und in vier Wochen befasst sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal öffentlich mit seiner Verfassungsbeschwerde. „Endlich geht es einen Schritt voran“, sagt Feldmann.

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Rund dreieinhalb Jahre wird das höchste deutsche Gericht dann bis zur mündlichen Verhandlung über das neue Sterbehilfegesetz benötigt haben. Im November 2015 hatte der Bundestag beschlossen, die geschäftsmäßige Assistenz beim Suizid unter Strafe zu stellen. Am 16. und 17. April nehmen sich die Karlsruher Richter nun des Gesetzes an. Das Gericht beschäftigt sich dann mit sechs Verfassungsbeschwerden von schwerkranken Einzelpersonen, Palliativmedizinern und Sterbehilfe-Organisationen, darunter des Vereins Sterbehilfe Deutschland des früheren Hamburger Innensenators Roger Kusch.

Kein Recht auf Selbstbestimmung

Ärzte beklagen, dass sie sich bei wiederholter Hilfe für Sterbenskranke möglicherweise strafbar machen. Die Sterbehilfe-Organisationen argumentieren, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich straffrei ist – und dass das Verbot spezieller Vereine ausgerechnet die kompetente und professionelle Sterbehilfe verhindere. Die Betroffenen schließlich fürchten, gegen ihren Willen möglicherweise qualvolle letzte Lebensmonate erleiden zu müssen. „Durch das Gesetz ist mir mein Selbstbestimmungsrecht genommen“, sagt Helmut Feldmann.

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Das Urteil, das für gewöhnlich nach einigen Wochen oder Monaten auf die mündliche Verhandlung folgt, wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil es zugleich den Umgang mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 behandeln könnte. Damals entschieden die Leipziger Richter, dass Sterbenskranke in besonders schweren Einzelfällen das Recht haben müssten, todbringende Medikamente in Deutschland zu kaufen. Mehr als 100 Anträge gingen daraufhin beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ein – einen positiven Bescheid gab es in keinem der Fälle. Dessen oberster Dienstherr, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), erklärte, er fühle sich an das Leipziger Urteil nicht gebunden, da der Bundestag zuvor die organisierte Sterbehilfe verboten habe. Kritiker werfen ihm deshalb vor, eine höchstrichterliche Entscheidung bewusst zu unterlaufen.

Zwei Kläger sind bereits verstorben

Für besonders eilig und eindeutig hielten die Verfassungsrichter die Angelegenheit von Anfang an nicht. Einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung lehnten sie im Dezember 2015 ab. Verzögert hat das Verfahren dann zudem, dass der Zweite Senat für die Sterbehilfe-Entscheidung einen neuen Richter verpflichten musste: Peter Müller, früherer saarländischer Ministerpräsident, wurde wegen Befangenheit abgezogen – er hatte sich als CDU-Politiker gegen die Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.

Zwei von Feldmanns Mitklägern sind mittlerweile verstorben. Er selbst hofft darauf, dass das Gericht das Sterbehilfegesetz kippt – auch weil sich in Umfragen oft eine Mehrheit der Deutschen für eine liberalere Regelung ausspricht. 77 Prozent der Deutschen sind einer DAK-Umfrage zufolge für passive ­Sterbehilfe, also das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen, wenn der Patient dies wünscht. 62 Prozent sprechen sich sogar für aktive Sterbehilfe aus. Die lange Zeit bis zum Fortgang der Verhandlung habe ihn jedoch auch skeptisch gemacht. Vorsichtshalber, sagt Helmut Feldmann, habe er sich in der Zwischenzeit bei einem Schweizer Sterbehilfeverein angemeldet.

Von Thorsten Fuchs

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