Kindesmissbrauch: Giffey unterstützt Forderung nach höheren Strafen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Berlin. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unterstützt die Forderung aus den Reihen der Länder-Innenminister nach deutlich höheren Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder. "Ich finde diese Debatte gut und richtig", sagte Giffey dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Die Forderung treffe bei ihr auf "große Offenheit", sagte die Ministerin.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

"Wenn Kinder durch solche wirklich furchtbaren Taten in ihrem ganzen Leben geschädigt sind, dann finde ich es auch angemessen, eine hohe Strafe zu verhängen", sagte Giffey weiter. Viele Betroffene seien in ihrem ganzen späteren Leben eingeschränkt und hätten nicht die gleichen Chancen wie andere. "Das ist schlimm, denn diese Menschen hätten frei und unbelastet durchs Leben gehen können", sagte Giffey.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte eine Verdopplung der Höchststrafe für sexuellen Missbrauch von fünf auf zehn Jahre Haft und eine Erhöhung der Strafe für den Besitz von Kinderpornografie von drei auf fünf Jahre Haft gefordert. Er wollte das Thema nach eigenen Worten bei der Innenministerkonferenz zur Sprache bringen, die am Freitag in Lübeck zu Ende geht. In seinem Bundesland waren zuletzt schwerste Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach und Lügde bekanntgeworden.

Zahl digitaler Straftaten wächst rasant

Giffey verwies außerdem auf die Zunahme digitaler Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder. Es müsse auch darüber gesprochen werden, wie sich die Art der Taten verändere und wie darauf im Strafrecht angemessen reagiert werden müsse. Sie sei für solche Debatten sehr offen, sagte Giffey, verwies aber zugleich darauf, dass die Zuständigkeit für mögliche Gesetzesänderungen beim Bundesjustizministerium liegt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Kindesmissbrauch wird mit Freiheitsstrafen zwischen sechs oder drei Monaten und fünf Jahren geahndet, schwerer Kindesmissbrauch mit Höchststrafen bis zu zehn Jahren. Der Besitz von sogenannter Kinderpornografie, von Bildern teils schwerster sexueller Gewalt gegen Kinder, wird mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

RND/epd/cle

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Deutschland
 
Sonstiges

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken